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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Für den Bereich Patthorst ist bei der Bewertung der Vorkommen und Beein-<br />

trächtigungen durch die A 33/7.1 der bereits planfestgestellte Abschnitt 6 der A<br />

33 zu berücksichtigen. Dieser umfasst im Waldbereich Patthorst den Neubau<br />

der Autobahntrasse und den Bau der Anschlussstelle Schnatweg. Im LBP und<br />

Artenschutzbeitrag im Abschnitt 6 sind entsprechend die Waldverluste, Zer-<br />

schneidungswirkungen und Randeffekte für den betroffenen Waldbereich be-<br />

reits berücksichtigt worden.<br />

Hinsichtlich des Vorkommens südlich der Firma Storck weist der Vorhabenträ-<br />

ger zu Recht darauf hin, dass sich in diesen Waldbereichen erst aufgrund der<br />

inzwischen eingestellten Produktionswasserverrieselung in den hier vorhande-<br />

nen Waldflächen die Möglichkeit der Brut für die Art ergeben hat (Bodenbrüter).<br />

Hier sind die ehemaligen Verrieselungsflächen, zu denen auch die Waldflächen<br />

im Nachweisbereich und Umfeld gehörten, anzuführen. Durch die erläuterte, für<br />

die Art positive Entwicklung, hat sich der Anteil als Bruthabitat nutzbarer Wald-<br />

flächen im Nordteil des Tatenhauser Waldes vervielfacht.<br />

Von den Waldschnepfennachweisen östlich der L 782 befindet sich das öst-<br />

lichste Vorkommen mit mehr als 800 m Trassenabstand abseits denkbarer Be-<br />

einträchtigungen. Der Nachweis des zweiten Vorkommens wurde in ca. 250 m<br />

Entfernung von der Trasse, am Rand des Untersuchungsgebietes, lokalisiert.<br />

Zusammengefasst ist in Bezug auf die Vorkommen und Beeinträchtigungen der<br />

Waldschnepfe durch die A 33 im Planfeststellungsabschnitt 7.1 festzuhalten,<br />

dass sich durch die neuen Kartierungen 2010 der Hinweis bestätigen ließ, dass<br />

die Waldschnepfe im Gebiet aktuell auch als Brutvogel vorkommt. Aus dieser<br />

Statusänderung sind, auch unter Berücksichtigung der Verbreitung der Art im<br />

Raum und der Nutzbarkeit neuer Bereiche (Wälder mit ehemaliger Produkti-<br />

onswasserverrieselung), keine Defizite der Brutvogelkartierung von 2004 ableit-<br />

bar.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Wasserralle:<br />

Im Rahmen der Kartierungen 2010 konnte durch den Vorhabenträger ein Erst-<br />

nachweis der Wasserralle mit Brutverdacht im Bereich der Artenschutzgewäs-<br />

ser unter der Freileitungstrasse östlich der L 782 erbracht werden.<br />

Der Nachweisort der Wasserralle befindet sich außerhalb des Kartierbereiches<br />

von 2004 und außerhalb des Einwirkungsbereiches der A 33-Trasse (minimaler<br />

Trassenabstand = 370 m). So wird die Art nach Garniel & Mierwald, Vögel und<br />

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