07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die geforderte Verbreiterung des Paulinenweges muss aus denselben Gründen<br />

abgelehnt werden. Auch für diese Überführung ist eine Kronenbreite von mind.<br />

6,25 m vorgesehen. Im Übrigen ist nicht erkennbar, warum abseits des Be-<br />

triebsgeländes der Fa. Storck auf dem Weg in den Tatenhauser Wald mit nen-<br />

nenswertem LKW-Begegnungsverkehr zu rechnen sein sollte.<br />

Soweit die Stadt Halle am abgebundenen südlichen Ende des Steinhausener<br />

Weges die Anlage einer Wendemöglichkeit fordert und darauf verweist, der der-<br />

zeit im Bereich einer Grundstückszufahrt vorhandene, platzähnliche Ausbau be-<br />

finde sich auf Privatgelände, hat der Vorhabenträger im Erörterungstermin zu-<br />

gesagt, eine Wendemöglichkeit zu schaffen. An diese Zusage ist der Vorha-<br />

benträger mit Nebenbestimmung A 7.1 gebunden, auch wenn eine entspre-<br />

chende Planung nicht Gegenstand des Deckblattes I geworden ist.<br />

Die Forderung nach einem Ausbau der Kreuzung Bokel (K 25/L 782/L 931)<br />

entweder durch einen Kreisverkehr oder <strong>–</strong> sollte dieser nicht realisierbar sein <strong>–</strong><br />

mit einer Rechtsabbiegespur auf der K 25 vor der Einmündung in die L 782<br />

kann nicht umgesetzt werden. Die Kreuzung ist von der Maßnahme insofern<br />

nicht mehr betroffen, als <strong>–</strong> entgegen früherer Planungen <strong>–</strong> eine geteilte An-<br />

schlussstelle mit Auffahrten an der L 782 und der K 25 nicht mehr vorgesehen<br />

ist. Nach der Verkehrsuntersuchung wird sich die Gesamtverkehrsmenge auf al-<br />

len Ästen der Kreuzung im Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall verrin-<br />

gern.<br />

Die hydraulische Leistungsfähigkeit verlegter und unterführter Gewässer ist mit<br />

dem wassertechnischen Entwurf nachgewiesen. Forderungen nach einer Ver-<br />

rohrung privater Zufahrten in der Größenordnung DN 500 müssen daher zu-<br />

rückgewiesen werden.<br />

Nicht gefolgt werden kann auch der Forderung der Stadt Halle, die Siedlung am<br />

Lönsweg bei der lärmtechnischen Berechnung als Wohngebiet einzustufen und<br />

insofern anhand der niedrigeren Immissionsgrenzwerte zu beurteilen. Der Kreis<br />

Gütersloh als insoweit zuständige Bauaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom<br />

07.07.2010 auf Nachfrage der Planfeststellungsbehörde eindeutig bestätigt, für<br />

eine Beurteilung der Siedlung als unbeplanter Innenbereich fehle ein organi-<br />

scher Zusammenhang; die Siedlung sei daher dem Außenbereich zuzurechnen.<br />

751

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!