07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

weise der Flurbereinigungsbehörde aus seiner Sicht nicht.<br />

Als Stichtag, nach dem geschlossene Pachtverträge nicht mehr entschädigungsrechtlich<br />

wirksam seien, bezeichnen sowohl der Vorhabensträger wie<br />

auch der Vertreter der Flurbereinigungsbehörde den Zeitpunkt der Offenlegung<br />

der Pläne für den Bau der A 33.<br />

Abschließend äußert der Einwender, auch mit diesen Informationen sei für ihn<br />

die Frage nicht geklärt, wie die im Gutachten benannte Minderung des Betriebseinkommens<br />

kompensiert werden solle.<br />

Landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

Der Einwender äußert, landschaftspflegerische Maßnahmen auf den Flurstücken<br />

50, 60 und 62 lehne er ab. Es handele sich um eine trockene Ackerfläche,<br />

die er nicht freiwillig zur Anlage einer feuchten Wiese zur Verfügung stelle. Aus<br />

seiner Sicht sei es ohnehin nicht möglich, an dieser Stelle ein Feuchtgrünland<br />

und eine Blänke herzustellen.<br />

Er schlägt stattdessen vor, die vorgesehenen Maßnahmen ab der Hofzufahrt<br />

zum Gebäude Illenbruch 3 westlich des Illenbruchs nach Süden vorzunehmen.<br />

Hier sei heute schon feuchtes Grünland gegeben, weshalb die ökologische<br />

Beschränkung in der Vergangenheit schon zwischen Landwirtschaft und Landschaftsbehörden<br />

diskutiert worden sei. Auch könne die vorgesehene Maßnahme<br />

auf dem von ihm gepachteten Flurstück 88 in der Flur 52 der Gemarkung<br />

<strong>Borgholzhausen</strong> dorthin verlegt werden. Im Übrigen mündeten die Leitstrukturen<br />

einer von der Holtfelder Straße nach Westen verschobenen Grünbrücke<br />

zusammen mit den bereits vorhandenen Leitlinien nahezu zwangsläufig in diesem<br />

Gebiet.<br />

Der Vorhabensträger wird auf eine Inanspruchnahme des Flurstücks 88 nicht<br />

verzichten. Die dort vorgesehene Maßnahme sei genau neben dem Vorkommen<br />

der Sumpfschrecke platziert, zu deren Nutzen die ökologische Aufwertung<br />

der Fläche erfolge.<br />

Im Übrigen verweist der Vorhabensträger darauf, zur Erarbeitung des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplans sei ein Arbeitskreis gebildet worden, in dem<br />

alle Flächen des Gebiets auf ihr ökologisches Aufwertungspotenzial überprüft<br />

worden seien. Bei allen divergierenden Interessen der Mitglieder des Arbeits-<br />

Die Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Auf den Flurstücken sollen die Maßnahmen M/A 9.703 und M/E 11.702 verwirklicht<br />

werden. Die Maßnahmen dienen insbesondere der Optimierung von Steinkauzhabitaten<br />

im Raum Holtfeld/Casum und sind insoweit aus artenschutzrechtlichen<br />

Gründen auch an dieser Stelle unverzichtbar.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat. Als Querungsmöglichkeit wird<br />

den Tieren eine Grünbrücke an der Holtfelder Straße angeboten und sollen<br />

zudem <strong>–</strong> ausgehend von dieser Grünbrücke <strong>–</strong> neue Habitatstrukturen im Illenbruch<br />

erschlossen werden, um erhebliche Beeinträchtigungen der Art trotz<br />

der mit der A 33 verbundenen Belastungen auszuschließen.<br />

Zu den näheren Einzelheiten wird insoweit auf Kapitel B 6.3 mit allen Unterkapiteln<br />

verwiesen. Die genannten Maßnahmen dienen der Vernetzung von der<br />

Grünbrücke ausgehend zu den neu hergestellten Habitaten am Illenbruch.<br />

Auch dem Kiebitz - der im Jahr 2004 noch an der Casumer Str. mit einem Brutpaar<br />

angetroffen werden konnte, mittlerweile aber offenbar sein Brutrevier weiter<br />

nach Osten verlegt hat - kann mit der vorgesehenen ökologischen Aufwertung<br />

und dabei insbesondere auch mit der Anlage einer Blänke eine Optimierung<br />

des ehemaligen Reviers und damit die Möglichkeit einer Wiederbesetzung<br />

des Raums an der Casumer Str. angeboten werden.<br />

Neu mit Deckblatt I ist die partielle Inanspruchnahme des Flurstücks 102 in der<br />

823

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!