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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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somit über das Straßenbegleitgrün bzw. die Gestaltungsmaßnahmen hinaus<br />

kein weiterer Ausgleich erforderlich ist, wurde im LBP zwar auf deren gesonder-<br />

te Bilanzierung verzichtet. Dazu ergab sich angesichts der „In-Sich-<br />

Kompensation“, die im Übrigen bezüglich der Vorgabe eines 1 : 1 Ausgleichs<br />

außer Betracht bleibt, aber auch keine Notwendigkeit.<br />

Biotopbereiche mit einem Biotopwert von 4 oder höher sind dagegen sehr wohl<br />

in die Eingriffsbilanz eingeflossen.<br />

Kein Kompensationsdefizit ergibt sich auch aus etwaig in zu geringem Umfang<br />

berücksichtigten indirekten Wirkungen bzw. den Wirkzonen. Die im LBP (Deck-<br />

blatt I) berücksichtigten Zonen von 50 m bzw. 100 m Breite fassen die verschie-<br />

denartigen Wirkgrößen zusammen und entsprechen fachlicher Konvention. Dar-<br />

in sind die Beeinträchtigungen von faunistischen Funktionsräumen als besonde-<br />

ren Wertelementen sowie die artenschutzfachlichen Auswirkungen aber nicht<br />

enthalten. Diese wurden vielmehr über die pauschalen Wirkzonen hinaus ge-<br />

sondert erfasst und bewertet. Insoweit kann aus der 50 m bzw. 100 m breiten<br />

Wirkzone kein artenschutzfachliches Ausgleichsdefizit hergeleitet werden. Auch<br />

sind die pauschal berücksichtigten Zonen nicht von 250 m auf 100 bzw. 50 m<br />

reduziert worden; der 250 m-Korridor der Erstfassung des LPB ist nicht als<br />

durchgehende Wirkzone, sondern lediglich als „Suchraum“ für erhebliche Beein-<br />

trächtigungen zu verstehen.<br />

Nicht jede Einwirkung in diesem Korridor wurde daher als erhebliche und damit<br />

ausgleichspflichtige Einwirkung bewertet, so dass die tatsächlich berücksichtig-<br />

te Wirkzone im Schnitt betrachtet geringer als 250 m ausfällt.<br />

Der Beeinträchtigungsfaktor von 0,25 erfasst dabei alle und damit auch die ge-<br />

ringwertigeren Biotope innerhalb der Belastungszone. In der Relation zwischen<br />

Kompensationsumfang und den beeinträchtigten höherwertigeren Biotopflächen<br />

ist dieser Faktor entsprechend höher.<br />

Die Anschlussstelle Schnatweg ist bereits Teil des bestandskräftigen Planfest-<br />

stellungsbeschlusses vom 06.06.2007 für den Ausbauabschnitt 6 der A 33. Die<br />

dort entstehenden wesentlichen bau- und betriebsbedingten <strong>–</strong> d. h. auch indi-<br />

rekten <strong>–</strong> Auswirkungen sind im LPB zum Abschnitt 6 berücksichtigt worden und<br />

konnten im Rahmen der Planfeststellung für den Abschnitt 7.1 als faktische<br />

Vorbelastung berücksichtigt werden.<br />

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