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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Insofern ist davon auszugehen, dass dieser ÄRE zumindest für ihre Bewohner<br />

und auch für die Einwohner des nördlich angrenzenden Ortsteils Hesseln die<br />

Funktion eines Erholungsraumes zukommt.<br />

Anders verhält es sich bei den ÄRE 3 (Ackerflächen im Bokeler Feld und östlich<br />

Sandforther See) und 13 (ackergeprägte Gebiete zwischen Neuer Hessel und B<br />

476). Sie sind nicht nur von äußerst geringer Landschaftsqualität. Sie sind dar-<br />

über hinaus auch für den Erholungssuchenden nicht erschlossen. Die ohnehin<br />

nur wenigen vorhandenen Wege und Straßen bilden kein Netz, Wirtschaftswe-<br />

ge enden vielmehr häufig ohne Anschluss an einer landwirtschaftlichen Nutzflä-<br />

che. Diese Landschaftsräume als Erholungssuchender zu erleben, ist daher<br />

schwerlich möglich.<br />

Nach dem LBP lassen sich folgende Faktoren der Erholungseignung einer<br />

Raumeinheit festlegen:<br />

• Ausgewiesener Erholungsraum (Naturparke, Landschaftsschutzgebiete,<br />

siedlungsnahe Erholungsgebiete)<br />

• Landschaftsbestandteile (Naturdenkmäler, Baudenkmäler oder besondere<br />

Aussichtspunkte)<br />

• Infrastrukturelle Ausstattung (Wander- und Radwege, Schutzhütten, Wan-<br />

derparkplätze)<br />

• Bioklimatische Daten<br />

• Ruhe und Geruchsarmut<br />

• die Erholungseignung einschränkende Bestandteile (Verkehrswege, Freilei-<br />

tungen, Gewerbegebiete).<br />

(vgl. zu all dem LBP Kapitel 2.3)<br />

Mit Ausnahme der ÄRE 1 und 2 (betroffen am Zubringer Schnatweg im Plan-<br />

feststellungsabschnitt 6) sowie 3 und 13 aus den oben beschriebenen Gründen<br />

müssen unter dem Blickwinkel der Erholung des Menschen alle, von diesen<br />

Faktoren in unterschiedlichem Maße geprägten ÄRE in den Blick genommen<br />

werden.<br />

Zu den näheren Einzelheiten, bezogen auf jede ÄRE, ist insofern auf Kapitel<br />

3.2.2.3 des LBP zu verweisen. Weitere Details bezüglich der Beeinträchtigun-<br />

gen des Landschaftsbildes, von dem sich die Erholungseignung ganz wesent-<br />

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