- Seite 1 und 2:
Bezirksregierung Detmold 25.4.34-00
- Seite 3 und 4:
Inhaltsverzeichnis Übersichtskarte
- Seite 5 und 6:
6.3.2 Planungsrelevante Arten .....
- Seite 7 und 8:
6.4.3.4 Prioritärer Lebensraumtyp
- Seite 9 und 10:
8.1.3 Stadt Borgholzhausen ........
- Seite 11 und 12:
BMVBS Bundesministerium für Verkeh
- Seite 13 und 14:
MUVS Merkblatt zur Umweltverträgli
- Seite 15 und 16:
A. Entscheidung 1. Feststellung des
- Seite 17 und 18:
Übersichtskarte, Teil A 12.5.1.2 1
- Seite 19 und 20:
Erläuterungsbericht FFH- Verträgl
- Seite 21 und 22:
Verkehrsuntersuchungen - Verkehrspr
- Seite 23 und 24:
3.3 Lage und Art der Einleitungen i
- Seite 25 und 26:
* GSK = Gewässerstationierungskart
- Seite 27 und 28:
Das Betriebspersonal ist entspreche
- Seite 29 und 30:
Der Gewässerschutzbeauftragte hat
- Seite 31 und 32:
3.6.3 Auf die Bußgeldbestimmungen
- Seite 33 und 34:
eine objektive Ausnahmelage. Hinsic
- Seite 35 und 36:
ausdrücklich darauf hin, dass es s
- Seite 37 und 38:
7.3.2 Bei allen Baumaßnahmen inner
- Seite 39 und 40:
eine halbjährliche Beprobung der B
- Seite 41 und 42:
7.4.8 Soweit für den Bauablauf Fl
- Seite 43 und 44:
taten oder der Habitatoptimierung d
- Seite 45 und 46:
(Deckblatt I) angeführten Schutz-
- Seite 47 und 48:
7.6.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen
- Seite 49 und 50:
53.1 Stockkämper Weg 32a MI 63 Sto
- Seite 51 und 52:
7.7.3 Bei Bauarbeiten an Über- bzw
- Seite 53 und 54:
7.10 Jagd während der Bauarbeiten
- Seite 55 und 56:
Bei landschaftspflegerischen Maßna
- Seite 57 und 58:
schwindigkeit), eine Verlegung des
- Seite 59 und 60:
kanntmachungsverordnung - BekanntmV
- Seite 61 und 62:
tionsgruppe A 3 …) herzustellen
- Seite 63 und 64: Lärmschutz zurückgewiesen werden.
- Seite 65 und 66: gen und für den Bereich Arrode ein
- Seite 67 und 68: Wie in der Generalerörterung zuges
- Seite 69 und 70: Beweissicherungsverfahren beantragt
- Seite 71 und 72: � Die Forderung, die Brücken der
- Seite 73 und 74: zeitlicher Bindung zur Erhaltung de
- Seite 75 und 76: � In Bezug auf die Trassenwahl wi
- Seite 77 und 78: Alle vom Bürgerverein vorgetragene
- Seite 79 und 80: Im Weiteren wird auf Einwender B 9.
- Seite 81 und 82: Hauptsache hat das Bundesverwaltung
- Seite 83 und 84: Grundlage für die Umweltverträgli
- Seite 85: Ab dem nördlichen Ausläufer des F
- Seite 88 und 89: vom 21.02.2002 bis zum 22.03.2002.
- Seite 90 und 91: Über die angeführten Planunterlag
- Seite 92 und 93: � Bundesanstalt für Immobilienau
- Seite 94 und 95: Einwendungsfrist endet am 15.03.201
- Seite 96 und 97: FFH-Gebiet Tatenhauser Wald hat der
- Seite 98 und 99: 3. Verfahrensrechtliche Würdigung
- Seite 100 und 101: wird (§ 6 Abs. 1 UVPG). Abs. 3 der
- Seite 102 und 103: fahrens herausstellt, dass ergänze
- Seite 104 und 105: Wie oben dargestellt, vollziehen si
- Seite 106 und 107: meidung von Wiederholungen wird ins
- Seite 108 und 109: arkeit gegenüber der sie umgebende
- Seite 110 und 111: duen gefährdeter und/oder geschüt
- Seite 112 und 113: 4.2 Zusammenfassende Darstellung na
- Seite 116 und 117: lich ableitet, können darüber hin
- Seite 118 und 119: Die an die A 33 angrenzenden Wohnge
- Seite 120 und 121: Im Planfall bewirkt die oben beschr
- Seite 122 und 123: I nichts Wesentliches geändert. So
- Seite 124 und 125: von Laibach, Ruthebach und Loddenba
- Seite 126 und 127: haben Auswirkungen auf das im Umfel
- Seite 128 und 129: lungsbehörde verstößt das Vorhab
- Seite 130 und 131: fahrzeuge verkehren oder Baustoffe
- Seite 132 und 133: Schutzgebietszone III A nach RiStWa
- Seite 134 und 135: Der Gutachter hat diesbezüglich zu
- Seite 136 und 137: Schadstoffe in den Untergrund und d
- Seite 138 und 139: Oberflächengewässer Auf der gesam
- Seite 140 und 141: Willem an wichtigen Kaltluftabflüs
- Seite 142 und 143: tails die bisherigen Größenmaßst
- Seite 144 und 145: Obstwiesen, Grünland, Ackerfläche
- Seite 146 und 147: dem Gesichtspunkt Denkmalschutz nic
- Seite 148 und 149: über den Eintrag in Boden, Oberfl
- Seite 150 und 151: Die Grenzwerte der 39. BImSchV bzgl
- Seite 152 und 153: 5. Linienbestimmung Die Linienführ
- Seite 154 und 155: sind unter rechtlichen Gesichtspunk
- Seite 156 und 157: 14. April 2010, 9 A 13.08, juris Rn
- Seite 158 und 159: an den fachplanerischen Zielen obje
- Seite 160 und 161: ständig und veraltet. Ferner sei e
- Seite 162 und 163: feststellung gegebenenfalls an ver
- Seite 164 und 165:
BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996,
- Seite 166 und 167:
Diesbezüglich wird auch auf die Au
- Seite 168 und 169:
der A 33 zwischen Bielefeld und Bor
- Seite 170 und 171:
Analyse 2008 SV-Anteil Prognose Nul
- Seite 172 und 173:
angegriffene Verkehrsprognose“ (B
- Seite 174 und 175:
ände vom 15.03.2010, Seite 19 und
- Seite 176 und 177:
Insoweit findet auch die Kritik zu
- Seite 178 und 179:
Zunächst ist der in der Verkehrsun
- Seite 180 und 181:
Bei Bezugnahme auf unterschiedliche
- Seite 182 und 183:
Ergänzend ist festzustellen, dass
- Seite 184 und 185:
und insbesondere das Verkehrsgutach
- Seite 186 und 187:
Norden und Süden der Verkehrsrelat
- Seite 188 und 189:
stalt für das Straßenwesen (vgl.
- Seite 190 und 191:
Seitens der Einwender wird dagegen
- Seite 192 und 193:
6.1.4 Auswirkungen auf das vorhande
- Seite 194 und 195:
gen Erwägungen für einen vorüber
- Seite 196 und 197:
in absoluten Zahlen von 1.950 auf 9
- Seite 198 und 199:
dieser Planfeststellung zu realisie
- Seite 200 und 201:
6.3.1 Methodik und Umfang der arten
- Seite 202 und 203:
sowie die Erfassungsmethoden dem Ve
- Seite 204 und 205:
Neben den bereits durch systematisc
- Seite 206 und 207:
• Große Bartfledermaus • Klein
- Seite 208 und 209:
• Zunächst wurden die Aussagen d
- Seite 210 und 211:
Baumpieper: Vom Baumpieper liegt ei
- Seite 212 und 213:
Die aktuellen Daten bestätigen die
- Seite 214 und 215:
Mäusebussard: Die vorliegenden Ang
- Seite 216 und 217:
Hinsichtlich der Prüfung der einze
- Seite 218 und 219:
plätze weder der Rauchschwalbe noc
- Seite 220 und 221:
Wachtel: Aktuelle Nachweise von Wac
- Seite 222 und 223:
Das aktuelle Kartierergebnis der Re
- Seite 224 und 225:
Für den Bereich Patthorst ist bei
- Seite 226 und 227:
Die Befunde hinsichtlich des Waldla
- Seite 228 und 229:
tion Gütersloh/Bielefeld e.V. (Dat
- Seite 230 und 231:
Wie bereits angeführt, hat das vom
- Seite 232 und 233:
schen Umgang mit artenschutzrechtli
- Seite 234 und 235:
Raumnutzung verneint. Auch diese Au
- Seite 236 und 237:
Aus hiesiger Sicht ist die Untersuc
- Seite 238 und 239:
6.3.1.6 Fledermausgutachten der Nat
- Seite 240 und 241:
Im Jahre 2004 erfolgte der Nachweis
- Seite 242 und 243:
Waldbereich zwischen Bau-km 2+112 (
- Seite 244 und 245:
verstreute Männchenvorkommen im Um
- Seite 246 und 247:
2010 bestätigt wurde. Entlang der
- Seite 248 und 249:
Sachbeistände weiter erläutert ha
- Seite 250 und 251:
- Feldsperling - Flussuferläufer -
- Seite 252 und 253:
- Kleine Bartfledermaus - Fransenfl
- Seite 254 und 255:
prägt sind. Zum Schutzobjekt gehö
- Seite 256 und 257:
In Bezug auf das Vorkommen im Waldr
- Seite 258 und 259:
Die Beeinträchtigungen des Eisvoge
- Seite 260 und 261:
werk 4 m hohe Schutzwände planfest
- Seite 262 und 263:
wird, in seinen Schutz einschließt
- Seite 264 und 265:
distanz von 100 m (Garniel & Mierwa
- Seite 266 und 267:
Ferner wird in den relevanten Vorko
- Seite 268 und 269:
tischen biogeographischen Region No
- Seite 270 und 271:
neue Bruthöhlen anlegt, können in
- Seite 272 und 273:
Westfalens einen günstigen Erhaltu
- Seite 274 und 275:
samten Untersuchungsgebietes Avifau
- Seite 276 und 277:
Brutzeit (s. Nebenbestimmung A 7.5.
- Seite 278 und 279:
sennahe Zonen als Jagdgebiete geeig
- Seite 280 und 281:
Schwarzspecht: Der Schwarzspecht is
- Seite 282 und 283:
quentierten Jagdhabitats an der Neu
- Seite 284 und 285:
Die Maßnahmen zur Senkung des Mort
- Seite 286 und 287:
Da in Bezug auf die Wirksamkeit der
- Seite 288 und 289:
des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nic
- Seite 290 und 291:
anlagenbedingte Verluste essenziell
- Seite 292 und 293:
hier ebenfalls beeinträchtigten Fe
- Seite 294 und 295:
• 2005 erfolgte ein Nachweis in e
- Seite 296 und 297:
Einschätzung wird von der Höheren
- Seite 298 und 299:
duktionswasserverrieselung in den h
- Seite 300 und 301:
den, die für die Durchführung der
- Seite 302 und 303:
Raum Holtfeld auch geeignete Jagdha
- Seite 304 und 305:
Die Revierkartierung soll in Anlehn
- Seite 306 und 307:
ungssuche in den Maßnahmenflächen
- Seite 308 und 309:
� in den beiden Folgejahren (mit
- Seite 310 und 311:
kommen im Umfeld ist eine Konkretis
- Seite 312 und 313:
hörde der Bezirksregierung Detmold
- Seite 314 und 315:
Vergleich mit den großflächig unb
- Seite 316 und 317:
ten und die Verbotstatbestände des
- Seite 318 und 319:
• Großes Mausohr • Bechsteinfl
- Seite 320 und 321:
Auch mögliche Flächen- und Funkti
- Seite 322 und 323:
Fledermäuse Grünlandkomplex östl
- Seite 324 und 325:
In den von der Trasse betroffenen W
- Seite 326 und 327:
ung insoweit den Anforderungen der
- Seite 328 und 329:
Betriebsbedingte Beeinträchtigunge
- Seite 330 und 331:
vermieden werden (BW 19: lichte Hö
- Seite 332 und 333:
Auch Beeinträchtigungen der Bechst
- Seite 334 und 335:
auch nach den wissenschaftlichen Au
- Seite 336 und 337:
destens 4 m hohen Irritationsschutz
- Seite 338 und 339:
Bei den Fledermausarten im LRT 9110
- Seite 340 und 341:
Quartier- und Jagdhabitatsverlusten
- Seite 342 und 343:
de mit einer Höhe von 4 m über Fa
- Seite 344 und 345:
dass die in der FGSV (2008) angefü
- Seite 346 und 347:
Nach den Ausführungen der Gutachte
- Seite 348 und 349:
Nach dieser Untersuchung sind die v
- Seite 350 und 351:
weise zweier Wochenstubenkolonien d
- Seite 352 und 353:
Bechsteinfledermaus im Raum Clever
- Seite 354 und 355:
Zunächst geht ein, zumindest im Ma
- Seite 356 und 357:
en Kern-Aktionsraum entsprechend de
- Seite 358 und 359:
in den kleinen Bauernwaldflächen i
- Seite 360 und 361:
Rahmen eines Risikomanagements für
- Seite 362 und 363:
führt: „Der Gutachter Dr. L. hat
- Seite 364 und 365:
Kolonie nicht straßenbedingt (bau-
- Seite 366 und 367:
Untersuchung in mehreren Zeitblöck
- Seite 368 und 369:
3. Quartiertelemetrie von Sendertie
- Seite 370 und 371:
Populationsbezogen ist nachzuweisen
- Seite 372 und 373:
Braunes Langohr (Hof Birkmann): Das
- Seite 374 und 375:
- Ausflugzählung an besetzten Baum
- Seite 376 und 377:
verschiedener Überflug-, Unterflug
- Seite 378 und 379:
Gehölzbestände an der Neuen Hesse
- Seite 380 und 381:
Waldbereich zwischen Bau-km 2+112 (
- Seite 382 und 383:
gefolgt werden. … Durch Netzfäng
- Seite 384 und 385:
Der Raum an der Patthorster Straße
- Seite 386 und 387:
Diese vorsorgliche Darstellung der
- Seite 388 und 389:
ge ihren Ausdruck in der Einstufung
- Seite 390 und 391:
Mit dieser Entlastung kommt es auch
- Seite 392 und 393:
fe des Berechnungsverfahrens PROKAS
- Seite 394 und 395:
Wie bereits in Kapitel B 2 und B 7.
- Seite 396 und 397:
Zum einen würde mit der V 11 das F
- Seite 398 und 399:
auch ohne gezielte Aufwertung die n
- Seite 400 und 401:
der Erhaltungszustand der Bechstein
- Seite 402 und 403:
Vorgabe ist der Vorhabenträger nac
- Seite 404 und 405:
Danach setzt die Prüfung der FFH-V
- Seite 406 und 407:
o Teichfledermaus: Erhalt und Optim
- Seite 408 und 409:
e von Molch-Arten wurden darüber h
- Seite 410 und 411:
lisierung der Bestandsaufnahme beau
- Seite 412 und 413:
• Erlen-Eschen- und Weichholz-Aue
- Seite 414 und 415:
feststellungsbeschlusses abgearbeit
- Seite 416 und 417:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mi
- Seite 418 und 419:
Verträglichkeitsprüfung und den g
- Seite 420 und 421:
Für die geschützten Arten bedeute
- Seite 422 und 423:
des im Auftrag des Bundesamtes für
- Seite 424 und 425:
soweit in der Rechtsprechung des Bu
- Seite 426 und 427:
herangezogen wurden (zu 2.). Insowe
- Seite 428 und 429:
Charakteristische Arten Zu den char
- Seite 430 und 431:
Mit Reviergrößen zwischen 250 und
- Seite 432 und 433:
in den Altholzbeständen nördlich
- Seite 434 und 435:
Dichte an Höhlenbäumen von dem St
- Seite 436 und 437:
für den Verlust von Habitatfläche
- Seite 438 und 439:
Von den Verbänden wird insbesonder
- Seite 440 und 441:
vorstehenden Kapitel beschriebenen
- Seite 442 und 443:
Qualitativ-funktionale Besonderheit
- Seite 444 und 445:
zu den Bestandteilen des Jahreslebe
- Seite 446 und 447:
durch Umwandlung von Kiefernforst i
- Seite 448 und 449:
stellen, dass die anlagebedingte In
- Seite 450 und 451:
nen Schutz- und Minderungsmaßnahme
- Seite 452 und 453:
Die trassennächsten Bestände sind
- Seite 454 und 455:
ches (Bau-km 2+070 - 2+300) im Hinb
- Seite 456 und 457:
Garniel et. al. 2010 ordnen den Eis
- Seite 458 und 459:
ebenfalls mit Schutzeinrichtungen v
- Seite 460 und 461:
lungsverfahrens zu beantworten, wes
- Seite 462 und 463:
Störungsanzeigern begünstigen, m
- Seite 464 und 465:
ter Stoffeinträge in Natura-2000-G
- Seite 466 und 467:
esondere auch ohne wertende Inbezug
- Seite 468 und 469:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-Vert
- Seite 470 und 471:
net, Strukturen und Funktionalität
- Seite 472 und 473:
Im Sinne der Definition eines güns
- Seite 474 und 475:
chen Lebensraumtyp betreffen. Insof
- Seite 476 und 477:
Bedenken der Höheren Landschaftsbe
- Seite 478 und 479:
Die Mahd erfolgt zur Schonung des U
- Seite 480 und 481:
Abgesehen davon, dass das FFH-Gebie
- Seite 482 und 483:
6.4.3.6 FFH-RL Anhang II-Art Kammmo
- Seite 484 und 485:
In Anwendung dieser Kriterien sind
- Seite 486 und 487:
efindet sich am nordöstlichen Rand
- Seite 488 und 489:
Aufgrund der Entfernung zur geplant
- Seite 490 und 491:
Durch die vollständige Abschirmung
- Seite 492 und 493:
maus, den Kammmolch und den Heldboc
- Seite 494 und 495:
Einholung einer Stellungnahme der E
- Seite 496 und 497:
„Als Abweichungsgründe kommen f
- Seite 498 und 499:
BNatSchG vor. Die zwingenden Gründ
- Seite 500 und 501:
Gründe des öffentlichen Interesse
- Seite 502 und 503:
eine bloße Grobanalyse ausreichen.
- Seite 504 und 505:
verkehrlichen Entlastungswirkung ke
- Seite 506 und 507:
Die Höhere Landschaftsbehörde der
- Seite 508 und 509:
Dennoch schließen die Verbote der
- Seite 510 und 511:
Nach der Regelung des § 15 Abs. 5
- Seite 512 und 513:
schen dem Ort des Eingriffs und der
- Seite 514 und 515:
o Vernichtung von Bodenlebewesen un
- Seite 516 und 517:
Trassenoptimierung im Bereich des F
- Seite 518 und 519:
Letztlich verbindliche gesetzliche
- Seite 520 und 521:
und drei weitere Durchlässe für n
- Seite 522 und 523:
keine vermeidbaren Beeinträchtigun
- Seite 524 und 525:
Maßgebliche Gesichtspunkte für di
- Seite 526 und 527:
- die Renaturierung eines ausgebaut
- Seite 528 und 529:
hölzstrukturen, zur Einbindung der
- Seite 530 und 531:
Die näheren Einzelheiten zu den Er
- Seite 532 und 533:
Nach der seit September 2006 gelten
- Seite 534 und 535:
So hat das Bundesverwaltungsgericht
- Seite 536 und 537:
und Ersatzmaßnahmen und die darin
- Seite 538 und 539:
den (21,5 : 27,4 ha = 1 : 1,27). Ei
- Seite 540 und 541:
Soweit sich in der Eingriffsbilanzi
- Seite 542 und 543:
Auch im Hinblick auf die auch die F
- Seite 544 und 545:
der ELES sachgerecht angewandt wurd
- Seite 546 und 547:
7. Abwägung Mit der straßenrechtl
- Seite 548 und 549:
Nach der Rechtsprechung des Bundesv
- Seite 550 und 551:
Im Besonderen ist hier die seit dem
- Seite 552 und 553:
Beim Grobfilter wurden die Komplexe
- Seite 554 und 555:
sich dort vielmehr deutlich dem Ver
- Seite 556 und 557:
mögliche Trassenendpunkte seien au
- Seite 558 und 559:
standsanalyse Abschnitte B II 1.3.3
- Seite 560 und 561:
ten Sitzung im Oktober 1991 die dor
- Seite 562 und 563:
(BVerwG, Beschluss vom 17.02.1997,
- Seite 564 und 565:
Steinhagens sollten Untervarianten
- Seite 566 und 567:
tionsfähigkeit der Ökosysteme auc
- Seite 568 und 569:
Im Vergleich der V 16/K 1 mit den S
- Seite 570 und 571:
schnitt 6 die einzige Trasse der UV
- Seite 572 und 573:
aufweisen, wenn sie von unzutreffen
- Seite 574 und 575:
Zu den Varianten im Einzelnen wie f
- Seite 576 und 577:
e in den Bereichen hoher bis mittle
- Seite 578 und 579:
Zur Abschätzung der Auswirkungen d
- Seite 580 und 581:
Nach der UVS 1993 ist bei der V 37
- Seite 582 und 583:
men. Der Geschütztheitsgrad des un
- Seite 584 und 585:
Soweit die UVS 1993 unter raumordne
- Seite 586 und 587:
chenverfremdung, Strukturstörung s
- Seite 588 und 589:
Naturpotenziale und des Landschafts
- Seite 590 und 591:
Fernstraßenbedarfsplan enthält in
- Seite 592 und 593:
Die V 11 verlässt die gemeinsame L
- Seite 594 und 595:
Hinsichtlich des Schutzgutes Grundw
- Seite 596 und 597:
2005 die Aspekte FFH-Verträglichke
- Seite 598 und 599:
ULR und - damit korrespondierend -
- Seite 600 und 601:
Einzelgebäude. Derartige punktuell
- Seite 602 und 603:
7.1.3 Gesamtergebnis Nach eingehend
- Seite 604 und 605:
eicht etwa 400 m westlich der K 30
- Seite 606 und 607:
Nach der vorliegenden Verkehrsunter
- Seite 608 und 609:
oberstrom der Entnahmebrunnen, insb
- Seite 610 und 611:
ganz erhebliche Nachteile. Zu den E
- Seite 612 und 613:
spielhaft sei insoweit auf die Seit
- Seite 614 und 615:
Im Habitatschutzrecht muss sich der
- Seite 616 und 617:
der Gemeinden bei der Planfeststell
- Seite 618 und 619:
eben die Erwägung zugrunde, dass a
- Seite 620 und 621:
zu widerlegende Erkenntnis hat auch
- Seite 622 und 623:
chungsprüfung zugelassen werden ka
- Seite 624 und 625:
ei der Erarbeitung dieses Planfests
- Seite 626 und 627:
Eine solche ausreichende und nieman
- Seite 628 und 629:
angewiesen, dass weiterhin gute Tra
- Seite 630 und 631:
nerstädtischen Verkehrswege wird d
- Seite 632 und 633:
Keine der Kommunen hat indes erhebl
- Seite 634 und 635:
gestellte Straßenbaumaßnahme wird
- Seite 636 und 637:
denordnungsverfahren ist im Übrige
- Seite 638 und 639:
ckenschluss der A 33 vielmehr den p
- Seite 640 und 641:
ße blockieren, sonst aber selbst e
- Seite 642 und 643:
Abschnitten aber gut strukturierte
- Seite 644 und 645:
technisches Bauwerk wahrnehmbar ble
- Seite 646 und 647:
• Berücksichtigung von Drainagen
- Seite 648 und 649:
Das Vorhaben als solches wird ausdr
- Seite 650 und 651:
Hinsichtlich der Grundstücksbetrof
- Seite 652 und 653:
gungsverfahren zu verweisen (BVerwG
- Seite 654 und 655:
Die mit dem planfestgestellten Maß
- Seite 656 und 657:
Anspruch auf unveränderten Zugang
- Seite 658 und 659:
des Dezernats 33 in der Generalerö
- Seite 660 und 661:
Beeinträchtigung von Drainagen: Ei
- Seite 662 und 663:
Nach diesem Beschluss verfolgt das
- Seite 664 und 665:
„Ist der dem Unternehmen zugrunde
- Seite 666 und 667:
notwendigen Maßnahmen vorauslaufen
- Seite 668 und 669:
Teilen des Wildbestandes kritisch g
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die Ausübung des Jagdrechts nach
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Vorrang zukommt und dementsprechend
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BImSchG bezeichneten Lärmschwelle
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Die Planfeststellungsbehörde kommt
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Die Zumutbarkeitsschwelle wird dabe
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übergehend aufhalten, genießen ke
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Die Anspruchsvoraussetzungen im Ein
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Der gewählte Untersuchungsraum, de
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Rechtsprechung (so zuletzt noch BVe
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Zwar ist bislang nach wie vor noch
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Prognostische Einschätzungen zukü
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müssen. Daneben können andere Ges
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Diesen Anforderungen wird das vom V
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Stockkämper Str. - Holtfelder Str.
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überge- hend) Wall (auf Einschnitt
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Um feststellen zu können, ob das L
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chen Regelung des § 35 (insbesonde
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Einzelobjekte: Hinsichtlich der üb
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tungsbereichs eines rechtsverbindli
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Kosten der konzipierten Vollschutzm
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7.9.10 Zusammenfassende Würdigung
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lembewältigung ist somit auch am
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und lässt nicht im Gegenschluss zu
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sorgnispotenzial vorliege. Ohnehin
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chung für das Jahr 2025 prognostiz
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Anwendung des Merkblatts über Luft
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In einigen Einwendungen wird dagege
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nen wir natürlich nicht bewerten.
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de u.a ausgeführt: „Ich habe noc
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vom 10.01.2008, Seite 8; Stellungna
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noch gem. § 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG N
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Abschnitten der Realisierung des Vo
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Auf die Ausführungen im Kapitel B
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Südwesten, die quer dazu verlaufen
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Wie die Machbarkeitsstudie im Übri
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entgegenstehen könnten, sind nicht
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hen. Das dort anfallende Abwasser w
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nach Maßgabe des Merkblatts zum Am
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Das Westfälische Amt für Denkmalp
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Im Übrigen hat es Eingang in die l
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Soweit die Stadt fordert, landschaf
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Soweit die Stadt auch für die Sied
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tern I und II oder aber durch Aufna
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„Daher fehlt landwirtschaftlichen
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fährdet oder gar vernichtet würde
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dung zum Wegenetz, die eine angemes
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Ein Anspruch auf Ausgleich für ein
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können auch Setzungsschäden aufgr
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2008 konnte dementsprechend am Orts
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Einwender B 9.7 Der Einwender wende
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en der Trasse verbleibenden Wald du
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Die Einwenderin hat eine Erklärung
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der Weide zum Melken in den Stall a
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Die Einwender fordern konkret, ihne
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Notwendigkeit der Trasse an dieser
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Einwender B 9.15 Ergebnis des Erör
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mehrere Amphibientunnel unter der A
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m zur Trasse und mit Blick auf die
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Grenze des Gartenteils und der zur
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Zum Weiteren Gang des Grunderwerbs
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Einwender B 9.18 Ergebnis des Erör
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Hierüber hat der Einwender keine s
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liche Restfläche von 840 m 2 , die
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Drainage Der Vorhabensträger siche
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Einwender B 9.20 Ergebnis des Erör
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eine Ferienpension in jedem Fall au
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ittet, die Einwendungen, soweit hie
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anstanden. Zur Begründung wird auf
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Einwender B 9.22 Ergebnis des Erör
- Seite 808 und 809:
gebiet Steinhagen-Patthorst gelegen
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zum Teutoburger Wald betroffen) abl
- Seite 812 und 813:
Inanspruchnahme für die Immissions
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Schutzzaun Auf Nachfrage der Einwen
- Seite 816 und 817:
Einwender B 9.25 Ergebnis des Erör
- Seite 818 und 819:
Für den Hausbrunnen lehnt der Vorh
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Flurstücke 50, 60 und 62 in der Fl
- Seite 822 und 823:
Der Einwender akzeptiert das Gutach
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kreises seien letztlich die Grundfl
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Einwenderin B 9.27 Ergebnis des Er
- Seite 828 und 829:
Die Einwendung wird zurückgewiesen
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Einwender B 9.28 Ergebnis des Erör
- Seite 832 und 833:
auszuweisen, da er der Erschließun
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sei, durch sein Bauvorhaben beschä
- Seite 836 und 837:
desautobahn nicht errichtet werden
- Seite 838 und 839:
Soweit in der Einwendung Bezug auf
- Seite 840 und 841:
Einwender B 9.30 Ergebnis des Erör
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In der Tat haben die den Einwendern
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Gesamtübernahme Vor dem Hintergrun
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Wertminderung Zu dieser Forderung d
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Soweit die Einwender eine Entschäd
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der Kommune für die Anlage eines L
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Bauzeit Der Vorhabensträger sicher
- Seite 854 und 855:
Die Einwender verweisen im Weiteren
- Seite 856 und 857:
Folgende weitere Details werden er
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Auf Nachfrage der Einwender ergänz
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ist damit Genüge getan. Maßnahme
- Seite 862 und 863:
Unabhängig davon wird der Vorhaben
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wendung ist mithin entsprochen. Kü
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Hausbrunnen Die Einwender befürcht
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„Art. 14 GG, auf den sich die Kl
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erhalten. Dies hat der Vorhabenträ
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Lage des vom Gutachter für notwend
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und A 33 geschützt. Ebenfalls wirk
- Seite 876 und 877:
auf dem Gelände des Einwenders jed
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Berücksichtigung. Die Berücksicht
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zu aus, es sei die Entscheidung der
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Einwender B 9.39 Ergebnis des Erör
- Seite 884 und 885:
Der Einwender erklärt unabhängig
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verkehrsgerecht ausgerundet werde.
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Pflegeaufwand, der hier aber, weil
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Er erklärt sich daher nicht mit de
- Seite 892 und 893:
der Flurbereinigungsbehörde rät z
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Bezüglich der Gartenfläche eines
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Drainagen Die Forderung des Einwend
- Seite 898 und 899:
habensträger wie auch schon in der
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is 6 Revieren. Es handelt sich um e
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Einwender B 9.44 Ergebnis des Erör
- Seite 904 und 905:
Der Vorhabensträger verweist letzt
- Seite 906 und 907:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 908 und 909:
Der Einwender ist hiermit nicht ein
- Seite 910 und 911:
Umwegeentschädigung. Hierzu erläu
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Ob eine Minderung der Nutzung z.B.
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Belangen des Einwenders der Vorrang
- Seite 916 und 917:
Lärm Der Vorhabensträger führt a
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Einwender sei jedoch 120 m von der
- Seite 920 und 921:
Einwender B 9.48 Ergebnis des Erör
- Seite 922 und 923:
Flurstück 278 Mit einer Obstbaumre
- Seite 924 und 925:
26 und des benachbarten Flurstücks
- Seite 926 und 927:
Einwenderin B 9.49 Ergebnis des Er
- Seite 928 und 929:
LKW nicht akzeptabel. Zur Lösung s
- Seite 930 und 931:
Lärm Auf Nachfrage führt der Vorh
- Seite 932 und 933:
Einwender B 9.50 Ergebnis des Erör
- Seite 934 und 935:
landschaftspflegerische Maßnahmen
- Seite 936 und 937:
satzland von einem Verlust von ca.
- Seite 938 und 939:
die Zufahrt nicht zum höchsten Pun
- Seite 940 und 941:
Der Vorhabensträger sichert zu, di
- Seite 942 und 943:
hinsichtlich der Möglichkeiten ein
- Seite 944 und 945:
Wirkung verschiedener Luftschadstof
- Seite 946 und 947:
Flurbereinigung Auf Nachfrage des E
- Seite 948 und 949:
Einwender B 9.53 Ergebnis des Erör
- Seite 950 und 951:
Letztlich fordern die Einwender jed
- Seite 952 und 953:
Einwender B 9.54 Ergebnis des Erör
- Seite 954 und 955:
Einwenderin B 9.55 Ergebnis des Er
- Seite 956 und 957:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 958 und 959:
Sie bieten das Flurstück 356 in de
- Seite 960 und 961:
Flurstücks extensive, feuchte Grü
- Seite 962 und 963:
Vorhabensträger, seien sie dauerha
- Seite 964 und 965:
Gestaltung der Obstbaumwiese sicher
- Seite 966 und 967:
ten jedoch auch einen Gegengutachte
- Seite 968 und 969:
Dennoch sagt der Vorhabensträger e
- Seite 970 und 971:
NUV) überprüft, nachvollzogen und
- Seite 972 und 973:
dung über die tatsächliche Inansp
- Seite 974 und 975:
Hausbrunnen Der Einwender bezeichne
- Seite 976 und 977:
Einwender B 9.61 Ergebnis des Erör
- Seite 978 und 979:
diese - wenn der Einwender sie nich
- Seite 980 und 981:
Brutpaare ansässig. Diese könnten
- Seite 982 und 983:
Flurstück 257 Das Flurstück ist e
- Seite 984 und 985:
Einwender B 9.63 Ergebnis des Erör
- Seite 986 und 987:
Grunderwerbsverhandlungen interessi
- Seite 988 und 989:
nicht einverstanden, es handele sic
- Seite 990 und 991:
Einwender B 9.65 Ergebnis des Erör
- Seite 992 und 993:
Hier wirkten die aktiven Schutzmaß
- Seite 994 und 995:
Betriebliche Belange Der Einwender
- Seite 996 und 997:
Zur Lage des Weges und der Baumreih
- Seite 998 und 999:
men, wenn ein Gebäude betroffen se
- Seite 1000 und 1001:
sehene Gehölzpflanzung ließen sic
- Seite 1002 und 1003:
Der Vorhabensträger sichert der Ei
- Seite 1004 und 1005:
Der Kreis Gütersloh habe in der Ge
- Seite 1006 und 1007:
Trinkwasserschutz Der Einwender ver
- Seite 1008 und 1009:
Einwender B 9.69 Ergebnis des Erör
- Seite 1010 und 1011:
Zur Betroffenheit führen die Einwe
- Seite 1012 und 1013:
Vorflut Die Einwender fordern den V
- Seite 1014 und 1015:
Einwender B 9.70 Ergebnis des Erör
- Seite 1016 und 1017:
Einwender B 9.71 Ergebnis des Erör
- Seite 1018 und 1019:
äumen darstelle, biete sich ein Au
- Seite 1020 und 1021:
noch mit der Stadt abgestimmt werde
- Seite 1022 und 1023:
Einwender B 9.72 Ergebnis des Erör
- Seite 1024 und 1025:
Einwender B 9.73 Ergebnis des Erör
- Seite 1026 und 1027:
heren Erörterungstermin gesagt wor
- Seite 1028 und 1029:
Schutzeinrichtungen weniger aus Gr
- Seite 1030 und 1031:
henen Flurbereinigungsverfahrens. Z
- Seite 1032 und 1033:
pflichtung des Vorhabenträgers. Bl
- Seite 1034 und 1035:
und dem Flurstück 265 aufgeschütt
- Seite 1036 und 1037:
auch nicht für die Errichtung des
- Seite 1038 und 1039:
gung selbst errichten. Separat ents
- Seite 1040 und 1041:
keit zu prüfen, aktive Lärmschutz
- Seite 1042 und 1043:
zw. Mehrflächen würde er tragen.
- Seite 1044 und 1045:
Der Einwender verweist an dieser St
- Seite 1046 und 1047:
Im Weiteren werden die folgenden Th
- Seite 1048 und 1049:
Grabenverlegung Der Einwender fragt
- Seite 1050 und 1051:
Brummtöne, ausgelöst durch elektr
- Seite 1052 und 1053:
Einwender B 9.78 Ergebnis des Erör
- Seite 1054 und 1055:
Pachtland zur Verfügung gestellt z
- Seite 1056 und 1057:
die hier betroffene Fläche läge a
- Seite 1058 und 1059:
ger Ankauf der Gesamtflächen durch
- Seite 1060 und 1061:
Einwender B 9.81 Ergebnis des Erör
- Seite 1062 und 1063:
Flurstück 324 Aus diesem rd. 1,3 h
- Seite 1064 und 1065:
Einwenderin B 9.82 Ergebnis des Er
- Seite 1066 und 1067:
Einwender B 9.83 Ergebnis des Erör
- Seite 1068 und 1069:
die einer sinnvollen Bewirtschaftun
- Seite 1070 und 1071:
Existenzgefährdung des Pächters D
- Seite 1072 und 1073:
20 m zu unterpflanzen und dadurch e
- Seite 1074 und 1075:
notwendigen und zu erwerbenden Grun
- Seite 1076 und 1077:
Auf die Frage der Einwenderin, ob d
- Seite 1078 und 1079:
Trinkwasserbrunnen Die Einwenderin
- Seite 1080 und 1081:
Die Einwendungen werden im Übrigen
- Seite 1082 und 1083:
ein großflächiger Ackerschlag wer
- Seite 1084 und 1085:
Der Verhandlungsleiter sichert eine
- Seite 1086 und 1087:
Die Einwender gehen davon aus, dass
- Seite 1088 und 1089:
verwiesen. Beweissicherung Gebäude
- Seite 1090 und 1091:
Einwenderin B 9.88 Ergebnis des Er
- Seite 1092 und 1093:
handele, die zumindest die Größe
- Seite 1094 und 1095:
tes Betreten des Firmengeländes am
- Seite 1096 und 1097:
Peilbrunnen Die Vertreter der Einwe
- Seite 1098 und 1099:
Einwender B 9.90 Ergebnis des Erör
- Seite 1100 und 1101:
Einwender B 9.91 Ergebnis des Erör
- Seite 1102 und 1103:
gepachtet (Nordseite, Flurstück 24
- Seite 1104 und 1105:
Insellage des Grundstücks Der Einw
- Seite 1106 und 1107:
Zur Wertminderung führt der Verhan
- Seite 1108 und 1109:
Einwender B 9.93 Ergebnis des Erör
- Seite 1110 und 1111:
der Berechnung nicht berücksichtig
- Seite 1112 und 1113:
licher Natur, die Einwender können
- Seite 1114 und 1115:
zept eingebunden. Der Vorhabensträ
- Seite 1116 und 1117:
Einwenderin B 9.96 Ergebnis des Er
- Seite 1118 und 1119:
Einwender B 9.97 Ergebnis des Erör
- Seite 1120 und 1121:
gegen, Wald auf dem Grundstück des
- Seite 1122 und 1123:
Bestandteil der Planunterlagen ist
- Seite 1124 und 1125:
und ihnen - den Einwendern - die ni
- Seite 1126 und 1127:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 1128 und 1129:
Entschädigungsrechtliche Fragen Di
- Seite 1130 und 1131:
Im Weiteren regen die Einwender an,
- Seite 1132 und 1133:
Einwender B 9.100 Ergebnis des Erö
- Seite 1134 und 1135:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 1136 und 1137:
Der Einwender entgegnet zu dieser D
- Seite 1138 und 1139:
Brunnen der Einwender halte jedoch
- Seite 1140 und 1141:
Auf Nachfrage der Einwender führt
- Seite 1142 und 1143:
Umwege Der Vorhabensträger bestät
- Seite 1144 und 1145:
Soweit die Einwender im Deckblattve
- Seite 1146 und 1147:
Einwender B 9.102 Ergebnis des Erö
- Seite 1148 und 1149:
chenteil eine kaum noch wirtschaftl
- Seite 1150 und 1151:
Weitere Restflächen Neben den o.g.
- Seite 1152 und 1153:
Wertminderung Der Einwender führt
- Seite 1154 und 1155:
tigt, das Kollisionsrisiko nimmt zu
- Seite 1156 und 1157:
schränkungen und die Pflegeverpfli
- Seite 1158 und 1159:
Flurstück 101 in der Flur 64 der G
- Seite 1160 und 1161:
Einwender B 9.105 Ergebnis des Erö
- Seite 1162 und 1163:
Grünland als auch ein Ausweichen F
- Seite 1164 und 1165:
Einwender B 9.106 Ergebnis des Erö
- Seite 1166 und 1167:
Einwender B 9.107 Ergebnis des Erö
- Seite 1168 und 1169:
Einwender B 9.108 Ergebnis des Erö
- Seite 1170 und 1171:
Einwenderin B 9.109 Ergebnis des Er
- Seite 1172 und 1173:
Einwender B 9.110 Ergebnis des Erö
- Seite 1174 und 1175:
10. Zulässigkeit von Entscheidungs
- Seite 1176 und 1177:
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 FStrAbG den
- Seite 1178 und 1179:
Mit dieser Entlastung kommt es auch
- Seite 1180 und 1181:
planfestgestellte Vorhaben im Bedar
- Seite 1182 und 1183:
13. Hinweis zur Geltungsdauer des B
- Seite 1184:
5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsord