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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Im Verlauf der Trasse befinden sich insbesondere bei Hörste zudem mehrere<br />

der oben beschriebenen historisch bedeutsamen Einzelgehöfte, so dass mit<br />

Verlusten sicher gerechnet werden muss.<br />

Bei Bokel verläuft die V 11 in einem schmalen Korridor zwischen der südlichen<br />

Grenze der Siedlung und der sich daran anschließenden Höfegruppe. Unmittel-<br />

bar an der Ostseite der Siedlung verläuft die L 782. Bedenkt man, dass eine der<br />

beiden Straßen überführt werden müsste und zudem eine Anschlussstelle an<br />

dieser Stelle sinnvollerweise vorzusehen wäre, so wird deutlich, dass Eingriffe<br />

in die Bausubstanz der Siedlung und/oder der Höfegruppe südlich davon wahr-<br />

scheinlich sind.<br />

Zudem macht die starke Annäherung an den Siedlungsschwerpunkt Lärm-<br />

schutzeinrichtungen von über 7,00 m Höhe erforderlich, was in Ortsrandlage <strong>–</strong><br />

auch zusammen mit einem Kreuzungs- und Anschlussstellenbauwerk <strong>–</strong> einen<br />

starken Eingriff in das Ortsbild und die Wohnqualität darstellt.<br />

Zwar rückt bei der Variante V 16/K 1 der Rand der in Parallellage zur A 33 ver-<br />

legten L 782 bis auf etwa 50 m an die Wohnbebauung der Siedlung Am Forst<br />

heran, die dort geplante Anschlussstelle hält einen Abstand von ca. 200 m.<br />

Dennoch unterscheidet sich die dort entstehende Situation grundlegend von der<br />

zuvor für die V 11 beschriebenen.<br />

Denn abgesehen von dem größeren Abstand, wird zwischen der Straßentrasse<br />

und der Wohnbebauung Wald erhalten, weshalb ein Eingriff in das Ortsbild trotz<br />

der auch hier vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen von ebenfalls bis zu 7,00<br />

m Höhe nicht erfolgt. Die Trasse unterbricht an dieser Stelle auch weder städ-<br />

tebaulich-funktionale noch siedlungskulturelle Bezüge, weil <strong>–</strong> ausgehend vom<br />

südlichen Siedlungsende der Kernstadt Halle <strong>–</strong> keine derart verdichtete, histo-<br />

risch gewachsene Streubebauung anzutreffen ist, wie im Falle von Hörste und<br />

Bokel. Zudem existiert mit der L 782 schon heute eine Vorbelastung in Gestalt<br />

einer trennenden Zäsur. Insofern trifft die V 16/K 1 anders als die V 11 nicht auf<br />

einen planerisch oder faktisch unvorbereiteten Raum (zu all dem auch Wortpro-<br />

tokoll der Generalerörterung, S. 296).<br />

Eingriffe in die Bausubstanz sind entlang der V 16/K 1 nicht völlig zu verhindern.<br />

Die Trassenführung vermeidet aber insoweit Bereiche einer auch historisch ge-<br />

wachsenen Siedlungsverdichtung im Außenbereich, sondern berührt lediglich<br />

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