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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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- die Renaturierung eines ausgebauten Grabens einschließlich Anlegung<br />

eines Uferrandstreifens mit Ufergehölzen,<br />

o zur Erhöhung der Strukturvielfalt in ausgeräumter Agrarlandschaft, zur Ver-<br />

besserung der Habitatstrukturen des Kiebitzes, der Sumpfschrecke, des<br />

Eisvogels und der Fledermäuse die Neuanlage von Blänken und grundwas-<br />

sergespeisten Kleingewässerkomplexen mit Uferrandstreifen sowie <strong>–</strong> für<br />

das Eisvogelvorkommen <strong>–</strong> innerhalb eines Pappelforstes am Rande des<br />

FFH-Gebietes Tatenhauser Wald die Anlage einer Vernetzungsachse aus<br />

lang gestreckten Gewässermulden mit ganzjähriger Wasserführung als al-<br />

ternativem Flugkorridor zur Vermeidung von Kollisionsgefahren an Gewäs-<br />

serdurchlässen (insoweit gleichzeitig Vermeidungsmaßnahme, vgl. vorste-<br />

hend Kapitel B, Nr. 6.4.4.3) auf Grundstücken mit einem Flächenvolumen<br />

von insgesamt rd. 2,7 ha,<br />

o zur Erhöhung der Strukturvielfalt in ausgeräumter Agrarlandschaft sowie zur<br />

Habitatoptimierung für ein lokales Rebhuhnvorkommen die Anlegung von<br />

Hochstaudenfluren auf Grundstücken mit einem Flächenvolumen von insge-<br />

samt rd. 1,45 ha,<br />

o zur weiteren Erhöhung der Strukturvielfalt u. a. im Tatenhauser Wald und im<br />

Raum Künsebeck sowie zur Verbesserung der Habitate der Großen Zottel-<br />

biene und der Feldlerche die Anlegung von Sukzessionsflächen, Sandtro-<br />

ckenrasen und Blühstreifen auf Grundstücken mit einem Flächenvolumen<br />

von insgesamt rd. 2,2 ha sowie<br />

o zur Wiederherstellung bodenökologischer Funktionen auf naturnahen land-<br />

wirtschaftlichen Flächen, zur Reduzierung des Nährstoffeintrags, zur Habi-<br />

tatoptimierung für den Kiebitz, den Steinkauz, die Sumpfschrecke und für<br />

Fledermäuse sowie zur Optimierung und zur Vernetzung von Habitaten des<br />

Steinkauzes die Anlegung auch feuchten Extensivgrünlandes auf Grundstü-<br />

cken mit einem Flächenvolumen von insgesamt rd. 16,8 ha.<br />

Die näheren Einzelheiten zu den Ausgleichsmaßnahmen sowie zu deren Ermitt-<br />

lung und Berechnung sind dem LBP zu entnehmen.<br />

Im Zusammenhang mit den ergänzenden Regelungen der Nebenbestimmungen<br />

unter A 7.4 und 7.5 dieses Beschlusses zum Natur-, Landschafts- und Arten-<br />

schutz sind diese auf die Schaffung landschaftstypischer Vegetationselemente<br />

gerichteten Maßnahmen mit ihren wechselseitig aufeinander abgestimmten<br />

Funktionen und ihrer jeweiligen in ein örtlich-funktionales Beziehungs- und Ver-<br />

netzungskonzept eingebundenen Platzierungen geeignet, die beeinträchtigen-<br />

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