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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nach dem Ziel richten, bewertungsrelevante Informationen zur Raumnutzung<br />

der Revierinhaber während der Brutzeit und danach sowie der Jungvögel zum<br />

Zeitpunkt des Flüggewerdens, der Raumerkundung und Abwanderung zu erhal-<br />

ten.<br />

Ob die Telemetrie als Methode in Betracht kommt, muss in Abhängigkeit von<br />

den Ergebnissen der Revierkartierung und der sich daraus ergebenden Lage<br />

der Revierzentren zur A 33-Trasse sowie den Aussagemöglichkeiten im Hin-<br />

blick auf die Funktionserfüllung der Maßnahmen zur Kollisionsvermeidung ge-<br />

wählt werden.<br />

Zeitlicher Rahmen<br />

Die Ermittlung soll vor Beginn der Baumaßnahme im Raum Holtfeld, während<br />

der Bauphase in diesem Bereich und danach im ersten und dritten Jahr nach<br />

Aufnahme des Betriebs erfolgen. Über die Notwendigkeit einer Fortsetzung wird<br />

im Einvernehmen mit der Planfeststellungsbehörde und der Höheren Land-<br />

schaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> auf der Basis der Zwischener-<br />

gebnisse entschieden. Modifizierungen des Zeitplans und der Untersuchungsin-<br />

tervalle sind in Abhängigkeit von den Zwischenergebnissen in Abstimmung mit<br />

der Planfeststellungsbehörde und der Höheren und der Unteren Landschafts-<br />

behörde möglich.<br />

Dokumentation/Berichte:<br />

Die Dokumentation der Ergebnisse soll in Form jährlicher Zwischenberichte er-<br />

folgen. Relevante Zwischenergebnisse zu Kollisionsrisiken werden zum mög-<br />

lichst rechtzeitigen Einfließen in Vermeidungsmaßnahmen zeitnah mitgeteilt.<br />

Die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong>, deren fachli-<br />

chem Votum ich folge, hat dieses Monitoringprogramm eingehend geprüft und<br />

kommt zu folgendem Ergebnis: „Auch für diese gutachtlicherseits getroffenen<br />

Festlegungen wird aus Sicht der höheren Landschaftsbehörde festgestellt, dass<br />

diese sachgerecht und geeignet sind, um die für diese Arten verbliebenen<br />

Prognoseunsicherheiten zielgerichtet zu erfassen und zu bewerten“ (Stellung-<br />

nahme vom 02.05.2011, Seite 21). Insoweit sieht die Höhere Landschaftsbe-<br />

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