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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Anwendung des Merkblatts über Luftverunreinigungen an Straßen ohne Rand-<br />

bebauung (MLuS 02, geänderte Fassung 2005) empfohlen. Die Anwendbarkeit<br />

des MLuS 02 (2005) ist jedoch eingeschränkt, da die Kreuzungsbereiche der<br />

Anschlussstellen nur stark vereinfacht und Lärmschutzbauwerke nur einge-<br />

schränkt berücksichtigt werden können. Für die vorliegende Aufgabenstellung<br />

ist die Anwendung des Berechnungsverfahrens PROKAS geeignet, welches die<br />

Ermittlung detaillierter Konzentrationsverteilungen gestattet. Es ermöglicht die<br />

Berücksichtigung querender und parallel geführter Straßen sowie straßenbe-<br />

gleitender Lärmschutzbauten mit den gegebenen Höhen. Die topographischen<br />

Verhältnisse im Bereich des überwiegend ebenen Untersuchungsgebietes er-<br />

lauben die Anwendung dieses Berechnungsverfahrens“ (Luftschadstoffgutach-<br />

ten <strong>–</strong> Fortschreibung, Seite 6, Mai 2010, Deckblatt II).<br />

Diese Ausführungen sind nachvollziehbar und lassen den Schluss zu, dass für<br />

den hier maßgeblichen Anwendungsfall das Verfahren PROKAS_V den aktuel-<br />

len Stand der Technik darstellt.<br />

Diese Einschätzung wird auch vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau-<br />

cherschutz NRW geteilt. Das LANUV hat die Schadstoffberechnung des Ingeni-<br />

eurbüro Lohmeyer für den planfestgestellten Abschnitt 7.1 der A 33 geprüft und<br />

mit Schreiben vom 03.09.2008 ausgeführt: „Die Verwendung des Modells PRO-<br />

KAS_V zur Ermittlung der Immissionszusatzbelastung ist, wie bereits in dem<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt 6 dargelegt, sachgerecht. Die<br />

dort getroffenen Aussagen sind weiterhin aktuell“.<br />

Im Übrigen ist der Forderung der Einwender, der Entscheidung eine auf der<br />

Grundlage von MLuS 2002 erstellte Schadstoffabschätzung zugrunde zu legen,<br />

entgegen zu halten, dass auch MLuS 2002 inkl. des PC-Berechnungs-<br />

verfahrens mittlerweile erneut überarbeitet und um die Berechnungsgrundlagen<br />

ergänzt wurde, die auch schon in das Verfahren PROKAS_V eingegangen sind.<br />

Hieran zeigt sich, dass es sich bei PROKAS_V um ein wissenschaftlich abgesi-<br />

chertes Verfahren handelt und den anerkannten Stand der Technik widerspie-<br />

gelt.<br />

Ferner hat MLuS - bei aller Vergleichbarkeit der Berechnungsgrundlagen - deut-<br />

liche Anwendungseinschränkungen. So erfolgt nach MLuS die Schadstoffab-<br />

schätzung nur in einem Korridor von 200 m beiderseits der Trasse, während<br />

PROKAS_V den Korridor deutlich weiter zieht (1 km, Seite 7 des Luftschad-<br />

stoffgutachtens; s. auch Seite 196 des Wortprotokolls der Generalerörterung).<br />

Das Verfahren PROKAS_V hat auch in der Rechtsprechung des BVerwG seine<br />

Anerkennung gefunden (BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008, 9 VR 9/07, ju-<br />

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