07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bezüglich der Gartenfläche eines Nachbarn erklärt der Einwender, die Fläche<br />

gehöre ihm, werde in Absprache mit dem Nachbarn aber von diesem genutzt.<br />

Lt. Vorhabensträger entfällt die Beanspruchung dieser Teilfläche. Die Beanspruchungsgrenze<br />

werde sich an der Nutzungsgrenze orientieren.<br />

Die Einwendungen werden im Übrigen aufrechterhalten. Der Vorhabensträger<br />

bittet, die Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte,<br />

durch Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Dies gilt ersichtlich für die Flächen, die für die Trasse der A 33, das Regenrückhaltebecken<br />

und die Grünbrücke benötigt werden. Letztere ist aus Gründen<br />

des Artenschutzes erforderlich, um eine lokale Steinkauzpopulation zu<br />

erhalten.<br />

Die Grünbrücke kann ihre volle Wirkung jedoch nur dann entfalten, wenn sie<br />

über weitere landschaftspflegerische Maßnahmen eingebunden wird. Diese<br />

Maßnahmen sollen die Tiere zur Grünbrücke leiten und damit ein gefahrloses<br />

Queren der A 33 ermöglichen. Insofern sind auch die auf den Restflächen des<br />

Flurstücks 17 vorgesehenen LBP-Maßnahmen aus Gründen des Artenschutzes<br />

an dieser Stelle nicht verzichtbar.<br />

Dem gleichen Zweck dient die Artenschutzmaßnahme A/E 5.712, für die<br />

1.450 m 2 am östlichen Ende des Flurstücks 211 dauerhaft beschränkt werden<br />

sollen. Hier sollen Obstbaumreihen als Leitstruktur auf die Grünbrücke an der<br />

Stockkämper Straße, ebenfalls zugunsten einer Steinkauzpopulation, hinführen.<br />

Der Einwender hatte über die oben genannten Aspekte folgendes vorgetragen:<br />

Wirkungen des Regenrückhaltebeckens<br />

Der Einwender befürchtet in Folge der Einleitung aus dem Regenrückhaltebecken<br />

Überschwemmungen, die bereits heute bei starken Niederschlägen zu<br />

beobachten seien.<br />

Derartige Wirkungen sind nicht zu befürchten.<br />

Der wassertechnische Entwurf des Vorhabenträgers ist von den zuständigen<br />

Wasserbehörden geprüft worden, wobei der Nachweis einer ausreichenden<br />

hydraulische Leistungsfähigkeit der Vorfluter Gegenstand der Prüfung gewesen<br />

ist.<br />

Negative Veränderungen der gegebenen Situation können durch die Straßenentwässerung<br />

insofern nicht eintreten, als lediglich eine solche Wassermenge<br />

894

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!