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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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und Kreuzungsbauwerken ausgerichtet mit dem Ziel, die künftige Erreichbarkeit<br />

aller Grundflächen zu gewährleisten. Die bestehenden Straßen- und Wegever-<br />

bindungen bleiben dem Grunde nach erhalten; im Einzelfall werden bestehende<br />

Verbindungen in einem Kreuzungsbauwerk zusammengefasst und notwendige<br />

Verbindungswege neu geschaffen. Hierdurch wird insgesamt ein ausreichendes<br />

Surrogat erreicht. Die für einige Einwender entstehenden längeren Anfahrtswe-<br />

ge zu ihren Grundstücken (insbesondere auch bei Landwirten) sind durch die<br />

hier vorgesehenen Straßenbauwerke weitgehend minimiert und somit hinnehm-<br />

bar. Demzufolge haben diese Beeinträchtigungen in der Gesamtabwägung hin-<br />

ter der Erforderlichkeit der Straßenbaumaßnahme zurückzustehen.<br />

Insgesamt wird ein reibungsloser landwirtschaftlicher Verkehr gewährleistet.<br />

Soweit der Vorhabenträger diesbezüglich den Einlassungen insbesondere des<br />

Dezernats 33 der <strong>Bezirksregierung</strong> nicht entspricht, so handelt es sich zur<br />

Überzeugung der Planfeststellungsbehörde überwiegend um Vorschläge, die im<br />

Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens nicht (sinnvoll) umgesetzt werden<br />

könnten.<br />

Wesentlich in diesem Zusammenhang ist, dass als notwendige Folgemaßnah-<br />

me nur solche Änderungen des nachgeordneten Wegenetzes planfestgestellt<br />

werden können, die notwendig sind, „um die Probleme zu lösen, die durch das<br />

Vorhaben für die Funktionsfähigkeit anderer Anlagen (..) entstehen. Das Gebot<br />

der Problembewältigung rechtfertigt es freilich nicht, andere Planungen mitzuer-<br />

ledigen, obwohl sie ein eigenes umfassendes Planungskonzept erfordern. (..)<br />

Folgemaßnahmen dürfen über Anschluss und Anpassung nicht wesentlich hi-<br />

nausgehen.“ (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2010, 9 B 103.09, juris Rn. 4).<br />

Über diesen Umfang gehen jedoch insbesondere solche Vorschläge hinaus, die<br />

den Verzicht auf Überführungsbauwerke in bestehender Lage der Straßen und<br />

Wege vorsehen, stattdessen aber eine Überführung mit entsprechend darauf<br />

zulaufenden Wirtschaftswegen an Stellen favorisieren, an denen bisher Wege-<br />

verbindungen nicht existieren.<br />

Der letztgenannte Umstand verdeutlicht auch, dass die vorgeschlagenen neuen<br />

Wegeverbindungen zu einer Zerschneidung bisher ungeteilter landwirtschaftli-<br />

cher Nutzflächen führen würden, insofern selbst agrarstrukturelle Schäden ver-<br />

ursachen und daher besser im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens um-<br />

gesetzt werden können. An dieser Stelle ist insoweit auf den Beitrag des Leiters<br />

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