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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Dichte an Höhlenbäumen von dem Straßenbauvorhaben völlig ungestört bleibt.<br />

Der Verlust eines Reviers im Umfeld der künftigen Trasse lässt vor diesem Hin-<br />

tergrund zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde nicht erwarten, dass<br />

sich der günstige Erhaltungszustand der Art im FFH-Gebiet negativ verändert.<br />

Im Ergebnis sind also für die Hohltaube keine Gesichtspunkten erkennbar, die<br />

den günstigen Erhaltungszustand in Frage stellen könnten.<br />

Die Reviere des Waldlaubsängers im FFH-Gebiet befinden sich in einem Ab-<br />

stand von mehr als 800 m zur Trasse der A 33. Dieses Ergebnis hat auch nach<br />

der Datenaktualisierung im Jahr 2010 Bestand. Damit scheiden bau- und anla-<br />

gebedingte Beeinträchtigungen in Gestalt eines Verlusts wesentlicher Habitat-<br />

bestandteile aus. Hinsichtlich etwaiger Zerschneidungswirkungen gilt das zur<br />

Hohltaube Gesagte entsprechend.<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen scheiden insoweit aus, als nach Garniel<br />

et. al. 2010 der Waldlaubsänger zu den Vogelarten zu rechnen ist, die sich ge-<br />

genüber derartigen Auswirkungen und insbesondere den Lärmimmissionen un-<br />

empfindlich zeigen. Die maximale Effektdistanz liegt bei 200 m und damit weit<br />

unterhalb der Entfernung, die die Trasse der A 33 tatsächlich zu den vorhande-<br />

nen Revieren hält.<br />

Zu den charakteristischen Arten des Lebensraumtyps 9110 gehören auch die<br />

Fledermausarten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Große Bartfleder-<br />

maus, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler und Braunes Langohr. Zur<br />

Bechsteinfledermaus wird auf das Kapitel B 6.4.3.8, für das Große Mausohr auf<br />

das Kapitel B 6.4.3.10 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Das Braune Langohr wurde in verschiedenen Habitaten detektiert. In der Nähe<br />

des Laibachs vermuten die Gutachter des Vorhabenträgers nach dem Fang ei-<br />

nes säugenden Weibchens eine Wochenstube. Gleiches gilt für die Habitate bei<br />

Stockkämpen und im Wald am Ruthebach östlich Heuermanns Hof mit Blick auf<br />

die Verteilung der Detektorbeobachtung. Konkrete Nachweise liegen jedoch<br />

nicht vor.<br />

Die Fransenfledermaus ist eine der beiden häufigsten Arten im FFH-Gebiet; sie<br />

zeigt kein spezifisches Verteilungsmuster bzw. keine enge Bindung an be-<br />

stimmte Habitate im FFH-Gebiet.<br />

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