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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Vorhabensträger erläutert, derzeit existiere im Bereich der Stockkämper<br />

Straße keine geregelte Entwässerung. Die befestigte Straße auf der Überführung<br />

führe zusammen mit dem zusätzlich vorgesehenen Radweg zu einem<br />

erhöhten Wasseranfall, für den er die Mulde am Böschungsfuß als Sickermulde<br />

ausgebildet habe, weil er entlang des Stockkämper Weges keinen Graben als<br />

Vorflut vorgefunden habe.<br />

Dem widersprechen die Einwender. Mittlerweile sei der Graben entlang der<br />

Stockkämper Straße (auf dem Straßengrundstück) im Bereich ihres Anwesens<br />

hergestellt. Problematisch sei jedoch die Dimensionierung der Durchlässe an<br />

ihrer Hofzufahrt und weiter südlich bei der Querung der Stockkämper Straße.<br />

Der Vorhabensträger nimmt die Hinweise auf. Er sagt zu, die Entwässerung<br />

des Überführungsbauwerks an eine etwa vorhandene Vorflut anzuschließen<br />

und im weiteren Verlauf die vorhandenen Vorflutverhältnisse einschließlich der<br />

Durchlässe an die neue Entwässerungssituation anzupassen.<br />

Radweg<br />

Den Einwendern ist nicht einsichtig, warum der Radweg, der zu einer zusätzlichen<br />

Inanspruchnahme des Flurstücks 214 führt, auf der westlichen Seite der<br />

Straße verlaufe. Der Vorhabensträger erläutert, dies sei eine Forderung des<br />

Kreises gewesen, da sich auf dieser Seite ein Gasthof befinde, der von Radlern<br />

angesteuert werde.<br />

Die Einwender entgegnen, neben dem Verlust an Grundfläche sei auch der<br />

Verlust eines alten Baumbestandes zu beklagen. Sie regen eine Verschiebung<br />

der Straße nach Osten an.<br />

Der Vorhabensträger sagt zu, dies mit dem Kreis als Straßenbaulastträger der<br />

Stockkämper Straße zu erörtern.<br />

Lärm<br />

Der Vorhabensträger führt aus, am Wohngebäude der Einwender sei aufgrund<br />

der Entfernung von der Trasse und der aktiven Schutzeinrichtungen eine deutliche<br />

Unterschreitung der Immissionsgrenzwerte festzustellen. Die Einwender<br />

halten dem entgegen, verschiedene Umnutzungen der Hofgebäude seien bei<br />

Mit Deckblatt I wurden die Entwässerungseinrichtungen entlang der Stockkämper<br />

Straße umgestaltet. Das Grundstück der Einwender ist nicht mehr direkt<br />

betroffen, die Entwässerungseinrichtungen sind auf der gegenüber liegenden<br />

Straßenseite vorgesehen.<br />

Die Einwendung ist damit in diesem Punkt erledigt.<br />

Mit Deckblatt I wurde die Radwegeführung umgestaltet, eine Inanspruchnahme<br />

von Grundeigentum der Einwender für diesen Zweck vermieden. Der Einwendung<br />

wurde mithin in diesem Punkt entsprochen. Soweit in den Grunderwerbsunterlagen<br />

des Deckblattes I noch der Erwerb von 350 m 2 vorgesehen ist, sind<br />

diese Unterlagen insofern fehlerhaft. Der Vorhabenträger hat die Ausführung<br />

des Überführungsbauwerks entsprechend dem Lageplan zum Bauwerksverzeichnis,<br />

Unterlage 5.1, Blatt 12, vorzunehmen.<br />

Die Forderung nach weitergehenden Schutzmaßnahmen wird zurückgewiesen.<br />

In Folge der vorgesehenen aktiven Schutzmaßnahmen und der Entfernung des<br />

Wohngebäudes zur Trasse werden die maßgeblichen Grenzwerte weit unter-<br />

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