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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Nach der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist demgegenüber im Falle einer<br />

durchgehenden A 33 im Abschnitt 7.1 mit Entlastungen auf der B 68 gegenüber<br />

dem Prognose-Nullfall von bis zu 18.000 Fahrzeugen täglich zu rechnen. Im<br />

Besonderen in der Ortsdurchfahrt Halle kann eine Entlastung um 13.000 Fahr-<br />

zeuge oder 65 % des Verkehrs pro Tag erzielt werden. Abschnittsweise liegt<br />

der prozentuale Wert der Entlastung bei 70 %. Darüber hinaus wird bei einer<br />

Verlagerung des Fernverkehrs auf die A 33 auch die Schwerverkehrsbelastung<br />

auf der B 68 erheblich sinken (in der Ortsdurchfahrt beispielsweise von 15,3 auf<br />

5 %).<br />

Nach alledem kann nur durch den Bau der Autobahn der derzeitige und künftig<br />

zu erwartenden Verkehr sicher und reibungslos bewältigt werden. In diesem<br />

Zusammenhang wird zur weiteren Begründung auf das Kapitel B 6.1 dieses Be-<br />

schlusses verwiesen.<br />

Gegen die Nullvariante sprechen zudem eindeutig die aktuellen Schwierigkei-<br />

ten, in der Ortsdurchfahrt Halle die Grenzwerte der 39. BImSchV im Wege der<br />

Luftreinhalteplanung sicherzustellen. Der derzeitige Stand der Bemühungen of-<br />

fenbart, dass allein mit einer deutlichen Reduzierung der verkehrlichen Belas-<br />

tung in der Ortsdurchfahrt Halle zum Schutz der menschlichen Gesundheit<br />

nachhaltig eine Luftqualität sichergestellt werden kann, die den Zielvorstellun-<br />

gen der §§ 40 und 47 BImSchG, der 39. BImSchV und der ihnen zugrunde lie-<br />

genden Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG entspricht. Zu den Einzelheiten wird<br />

auf die Kapitel B 6.3.4.1 und B 7.10 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde verkennt dabei nicht, dass mit jeder Neubauvari-<br />

ante Immissionsbelastungen in derzeit weitgehend unbelastete Räume getra-<br />

gen und die dort lebende Bevölkerung diesen Belastungen ausgesetzt wird <strong>–</strong><br />

ein Umstand, der mit der Nullvariante vermieden würde. Dies ist jedoch hinzu-<br />

nehmen, weil sich diese Neubelastung im Rahmen der gültigen Grenzwerte<br />

hält, während demgegenüber in der dichter besiedelten Ortsdurchfahrt Halle mit<br />

dem Bau der A 33 erstmals eine nennenswerte Entlastung für die dort lebende<br />

Bevölkerung und die Einhaltung der gültigen Grenzwerte <strong>–</strong> ggf. mit weiteren<br />

flankierenden Maßnahmen der Luftreinhaltplanung <strong>–</strong> erreicht werden kann<br />

(BVerwG, Beschluss vom 03.04.2007, 9 PKH 2/06, juris Rn. 6 mit ähnlichen<br />

Erwägungen zur Verlagerung von Lärmimmissionen).<br />

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