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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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verschiedener Überflug-, Unterflug-/Leiteinrichtungs- und/oder Kollisions-<br />

schutzmaßnahmen auch die übrigen in diesen Bereichen festgestellten Fleder-<br />

mausarten (über die Art Bechsteinfledermaus hinaus) im Rahmen des Monito-<br />

rings zu erfassen, um die unterstellte Funktionsfähigkeit der verschiedenen<br />

Bauwerke/ Anlagen auch für diese Arten nachzuweisen (vgl. hierzu: Gutachtli-<br />

che Festlegungen im Deckblatt I, Planfeststellungsunterlage 12.4.2.1, Arten-<br />

schutzrechtlicher Fachbeitrag, Abschnitt 7.1, Teil B Fledermäuse vom<br />

10.12.2009, Gliederungspunkt 8.3 Monitoring).<br />

Neben den bereits genannten Schwerpunktstandorten für dieses funktionsbe-<br />

zogene Monitoring der Leit- und Querungseinrichtungen sind folgende Bereiche<br />

/Bauwerke in dieses Monitoring ergänzend einzubeziehen:<br />

• Grünbrücke nahe K 25, ca. Bau -km 5 + 090<br />

• Überführung „Paulinenweg“, ca. Bau -km 1 + 700<br />

• Überführung des Weges „Im Hagen“, ca. Bau -km 50 + 050<br />

Im Übrigen wird in diesem Planfeststellungsbeschluss folgender Entschei-<br />

dungsvorbehalt festgelegt: Für den Fall, dass die im Rahmen des Monitorings<br />

durchzuführenden Soll-Ist-Abgleiche relevante negative Abweichungen von der<br />

Prognose anzeigen, sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Erfüllt ist die ge-<br />

nannte Voraussetzung, wenn entweder die überprüften Einrichtungen die prog-<br />

nostizierte Funktion nicht ausreichend erfüllen oder wenn das Monitoring der<br />

Bestandsentwicklungen der Kolonien negative Veränderungen erkennen lässt,<br />

die den Projektwirkungen zugerechnet werden können.<br />

Ob solche Abweichungen vorliegen bzw. welche Korrekturmaßnahmen in die-<br />

sen Fällen im Einzelnen zu ergreifen sind, entscheide ich nach Vorlage der jähr-<br />

lichen Zwischenberichte des Vorhabenträgers in Abstimmung mit der Höheren<br />

Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> unter Beteiligung der Unte-<br />

ren Landschaftsbehörde beim Kreis Gütersloh.<br />

Fledermausgutachten der Naturschutzverbände (BUND), August 2010 (Arbeits-<br />

gemeinschaft Biotopkartierung)<br />

Im August 2010 hat mir das Landesbüro der Naturschutzverbände in Ergänzung<br />

ihrer Stellungnahme vom 15.03.2010 ein „Fledermauskundliches Fachgutach-<br />

ten zum geplanten Bau der A 33 im Bereich Halle-<strong>Borgholzhausen</strong>“ des BUND<br />

(Bearbeitung Arbeitsgemeinschaft Biotopkartierung, Stand: August 2010) vorge-<br />

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