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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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habensträger wie auch schon in der Gegenäußerung ab. Eine solche Verlegung<br />

stehe in keinem Zusammenhang mit der Baumaßnahme der A 33. In der Flurbereinigung<br />

könnten sich aber Möglichkeiten hierzu ergeben.<br />

Auf eine entsprechende Nachfrage wird dem Einwender erläutert, die Flurbereinigung<br />

komme nicht erst nach dem Bau der A 33. Sie werde Anfang des<br />

Jahres 2009 eingeleitet und parallel zum Planfeststellungsverfahren durchgeführt.<br />

Der Vertreter der Flurbereinigungsbehörde führt zur gewünschten Bachverlegung<br />

aus, wenn diese nicht durch die Straßenbaumaßnahme motiviert sei,<br />

müssten die Eigentümer die Verlegung bezahlen.<br />

Der Vorhabensträger erläutert auf Nachfrage des Einwenders, landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen seien auf seinen Grundflächen nur vorgesehen, soweit<br />

es zur Eingrünung des Regenrückhaltebeckens auf Restflächen des Flurstücks<br />

170 erforderlich sei, darüber hinaus entlang der Erschließungswege zu diesem<br />

und einem weiteren Becken südlich der Hofstelle. Im Weiteren würden die Böschungen<br />

des Überführungsbauwerkes und der Lärmschutzwälle bepflanzt.<br />

Durch die von einem anderen Einwender geforderte nördliche Verschiebung<br />

der Trasse in diesem Bereich wäre der Einwender stärker betroffen. Auf seine<br />

Nachfrage erklärt der Vorhabensträger, er plane keine derartige Trassenverschiebung.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Bau der A 33. Die Forderung wird daher zurückgewiesen.<br />

Die das Flurstück 135 betreffende Baumreihe entlang des Erschließungsweges<br />

zum südlich der Hofstelle gelegenen Regenrückhaltebecken ist mit Deckblatt I<br />

entfallen.<br />

Das Regenrückhaltebecken auf den Flurstücken 170 und 171 wird hingegen<br />

durch Anpflanzungen in die Landschaft integriert. Zur Minderung der Auswirkungen<br />

des technischen Bauwerks auf das Landschaftsbild ist das an dieser<br />

Stelle unumgänglich.<br />

Die Forderung des Einwenders B 9.73, die Trasse im Bereich der Hesselteicher<br />

Straße nach Norden zu verschieben, wurde zurückgewiesen und ist nicht Gegenstand<br />

der Planung.<br />

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