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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Einwender ist hiermit nicht einverstanden; ihm ist nicht klar, warum ausgerechnet<br />

sein Flurstück hierfür in Anspruch genommen werden soll.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Die darauf vorgesehenen Maßnahmen sind Teil eines Maßnahmenkomplexes<br />

im Bereich des Illenbruch, der unter anderem artenschutzrechtlichen Erwägungen<br />

folgt. Vorhandene Steinkauzhabitate müssen entwickelt und stabilisiert<br />

werden, um den artenschutzrechtlichen Anforderungen genügen zu können. Zu<br />

den Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen sowie Kapitel B 6.3 mit allen<br />

Unterkapiteln verwiesen.<br />

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