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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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6.3.1.6 Fledermausgutachten der Naturschutzverbände (BUND), August 2010 (Arbeits-<br />

gemeinschaft Biotopkartierung)<br />

Im August 2010 hat mir das Landesbüro der Naturschutzverbände in Ergänzung<br />

ihrer Stellungnahme vom 15.03.2010 ein „Fledermauskundliches Fachgutach-<br />

ten zum geplanten Bau der A 33 im Bereich Halle-<strong>Borgholzhausen</strong>“ des BUND<br />

(Bearbeitung Arbeitsgemeinschaft Biotopkartierung, Stand: August 2010) vorge-<br />

legt. Diese Untersuchung kommt im Fazit zu der folgenden Einschätzung: „Die<br />

im Rahmen dieses Gutachtens durchgeführten Untersuchungen zeigen exem-<br />

plarisch gravierende Diskrepanzen zu den im artenschutzrechtlichen Fachbei-<br />

trag, Teil B, dargestellten Fledermausvorkommen und <strong>–</strong>aktivitäten“ (Seite 24).<br />

Dieser Einschätzung kann aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtli-<br />

chen Gründen nicht gefolgt werden. Zur Begründung wie folgt:<br />

Das Fledermausgutachten der Naturschutzverbände bezieht sich auf Methodik<br />

und Umfang der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme des Vorhabenträ-<br />

gers und die Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Im Fol-<br />

genden wird zunächst auf die aufgeworfenen Fragen zu Methodik und Umfang<br />

der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme eingegangen.<br />

Auf die im Fledermausgutachten der Naturschutzverbände aufgeworfenen Fra-<br />

gen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände werde ich in Kapitel<br />

B 6.3.3.4 eingehen.<br />

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass dem Fledermausgutachten der Natur-<br />

schutzverbände keine Detaildaten, die im Einzelfall wesentlich sein können (so-<br />

genannte Rohdaten der Bestandserfassungen), beigefügt waren. Insoweit kann<br />

die Verlässlichkeit der den BUND-Bewertungen zugrunde liegenden Gelände-<br />

methoden und der Auswertung der Geländedaten nicht bewertet werden. Es ist<br />

allerdings darauf hinzuweisen dass sich die Daten auf eine sehr schmale Stich-<br />

probe stützen. Die Horchboxen-Ergebnisse lassen vermuten, dass systembe-<br />

dingte methodische Schwächen vernachlässigt wurden. Dies legt „Überinterpre-<br />

tationen“ bei der Bewertung nahe.<br />

Die Naturschutzverbände stellen insgesamt auf 6 Bereiche des Planungsgebie-<br />

tes ab. In Anbetracht des Umfangs der Ausführungen der Naturschutzverbände<br />

werden im Folgenden die genannten Bereiche angeführt, indes auf eine detail-<br />

lierte Wiedergabe der umfangreichen Begründungen der Naturschutzverbände<br />

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