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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausge-<br />

hen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde und Unparteilichkeit des<br />

Gutachters besteht“ (BVerwG, Beschluss vom 25.03.2009, 4 B 63/08, Juris Rn.<br />

24 m.w.N.).<br />

In Anwendung dieser Kriterien erweist sich die UVS 2005 als fehlerfrei. Alle<br />

Teiluntersuchungen sind als Ausdruck von Sachkunde, Unparteilichkeit und Ob-<br />

jektivität der Gutachter zu qualifizieren; die Gutachten sind methodisch ein-<br />

wandfrei und inhaltlich nicht zu beanstanden. Alle diesbezüglich von den Ein-<br />

wendern erhobenen Anwürfe können nicht zu einer gegenteiligen Einschätzung<br />

führen. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen dieses Kapitels verwie-<br />

sen.<br />

7.1.2 Beschreibung der Vorhabensvariante und alternativer Trassen<br />

7.1.2.1 Variantenvergleich nach der UVS 1993<br />

Wie bereits in Kapitel B 7.1.1.1 dieses Planfeststellungsbeschlusses ausgeführt,<br />

hat der begleitende Arbeitskreis zur UVS von 1993 insgesamt 40 verschiedene<br />

Trassenvarianten entwickelt. Diese wurden allesamt in die UVS zur Überprü-<br />

fung eingestellt. Die Bewertungsmethode ist ebenfalls im vorgenannten Kapitel<br />

beschrieben.<br />

Nachfolgend wird auf den Variantenvergleich im Feinfilter der UVS eingegan-<br />

gen. In diesen Feinfilter wurden neben der Verfahrenstrasse (seinerzeit noch<br />

ohne Verschwenkung im Tatenhauser Wald zur Variante V 16+ und erst Recht<br />

ohne die weitergehende Verschwenkung zur V 16/K 1 westlich der L 782) die<br />

Nordvarianten V 37 und V 38 (Vorschlagslinie der Gutachter) und die Südvari-<br />

anten V 29 und V 30 (die nicht identisch sind mit der von der Südtrassenunion<br />

vorgeschlagenen Südtrasse) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde die Nullvari-<br />

ante betrachtet.<br />

Auf Aussagen zur V 30 und zur V 38 wird im Weiteren verzichtet, da beide Vari-<br />

anten keinen Anschluss an den heute feststehenden Übergabepunkt an der B<br />

476 vermitteln. Die Zuläufe auf den nördlichen bzw. den südlichen Übergabe-<br />

punkt trennen sich jeweils erst auf der Höhe von Schloss Holtfeld etwa 3 <strong>–</strong> 4 km<br />

vor dem westlichen Ende des Planungsraums.<br />

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