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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Wiederholungen wird hierauf Bezug genommen. Im Übrigen wird in den Kapi-<br />

teln B 6.4.3.2 ff. dieses Beschlusses darauf eingegangen.<br />

Die Kritik der Naturschutzverbände an der Festlegung der Erhaltungsziele kann<br />

demgegenüber nicht durchgreifen.<br />

Die Verbände erkennen an, die Gutachter des Vorhabenträgers bezeichneten<br />

die Erhaltungsziele aufgrund der Analyse des Standard-Datenbogens im We-<br />

sentlichen nachvollziehbar und vollständig. Eine Ausnahme sei darin zu erken-<br />

nen, dass als Schutzziel für die Bechsteinfledermaus u.a. herausgehoben fünf<br />

Quartierbäume genannt würden. Es könne der Eindruck entstehen, nur diese<br />

fünf Quartierbäume seien geschützt.<br />

Den Verbänden ist zunächst entgegenzuhalten, dass in der FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung exakt diejenige Formulierung zu den Schutzzielen zu-<br />

gunsten der Bechsteinfledermaus wiedergegeben wurde, die sich in den Mel-<br />

dedokumenten der LANUV findet. Die Verbände zitieren im Übrigen die ent-<br />

sprechende Textpassage unvollständig und übersehen, dass nicht nur die „5<br />

nachgewiesenen, aktuell genutzten Quartierbäume“ erhalten, sondern darüber<br />

hinaus Höhlenbäume/Laubaltholzanteil über das Umtriebsalter hinaus gefördert<br />

werden sollen. Hieraus erhellt eindeutig, dass nicht nur fünf nachweislich ge-<br />

nutzte Quartierbäume der Wochenstubenkolonie dem Habitatschutz unterfallen,<br />

sondern darüber hinausgehend auch das übrige, potenziell verfügbare Quar-<br />

tierangebot. Diese Vorgaben sind Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />

Im Übrigen weisen die Verbände darauf hin, die maßgeblichen Bestandteile ei-<br />

nes FFH-Gebiets beschränkten sich nicht nur auf die Lebensraumtypen nach<br />

Anhang I sowie die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, sondern umfass-<br />

ten auch die für die Lebensraumtypen charakteristischen Arten. Sie fordern, die<br />

diesbezüglich schon über Anhang II-Arten hinausgehende Liste der FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung um Arten aus den Artengruppen der nachtaktiven flug-<br />

fähigen Insekten sowie der bodenlebenden, flugunfähigen Tiere zu ergänzen.<br />

Erstere würden durch das Lichtband und die zumindest zeitweise Wärmeab-<br />

strahlung der Fahrbahndecke angelockt und seien durch Kollisionen mit dem<br />

nächtlichen Verkehr bedroht, letztere würden vom populationsgenetischen Aus-<br />

tausch ausgeschlossen.<br />

Die Forderung ist zurückzuweisen.<br />

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