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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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gen und für den Bereich Arrode eine neue Berechnung vorzunehmen (Seite<br />

187 des Wortprotokolls der Generalerörterung).<br />

Dieser Forderung ist der Vorhabenträger über das Luftschadstoffgutachten<br />

zum Neubau der A 33 <strong>–</strong> Fortschreibung von November 2009, Deckblatt I,<br />

und über die Fortschreibung von Mai 2010 (Deckblatt II) nachgekommen.<br />

� Im Zusammenhang mit den Luftschadstoffen wird seitens der Stadt Halle die<br />

Forderung aufgestellt, die straßenbegleitenden Wände schadstoffabsorbie-<br />

rend auszulegen. Auf diese Weise könne die Luft bei sonnigem Wetter bis<br />

zu 90 % von Aldehyden, Benzol, chlorierten Aromaten, Stickoxiden und<br />

Rauch gereinigt werden. Eine Beschichtung mit Titandioxid wirke in diesem<br />

Zusammenhang als Katalysator (Seite 192 des Wortprotokolls der General-<br />

erörterung).<br />

Diesem Antrag kann nicht entsprochen werden. Nach den Berechnungen<br />

der Schadstoffgutachten von März 2006, November 2009 und Mai 2010 un-<br />

terschreiten die ermittelten NO2-, PM10-, PM2,5- und Benzolimmissionen im<br />

Planfall an allen betrachteten beurteilungsrelevanten Untersuchungspunkten<br />

die Grenzwerte der 39. BImSchV. Die angeführten Luftschadstoffgutachten<br />

des Ingenieurbüros Lohmeyer sind fachlich nicht zu beanstanden, folglich<br />

besteht auch kein rechtlicher Anspruch auf Überarbeitung des Schadstoff-<br />

gutachtens bzw. Neuberechnung der Schadstoffbelastungen. Diese Ein-<br />

schätzung wird im Übrigen auch vom Landesamt für Natur, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz des Landes NRW geteilt. Das Landesamt für Natur,<br />

Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat die neue Schadstoffberechnung<br />

geprüft und führt mit Schreiben vom 03.09.2008 aus: „Die Verwendung des<br />

Modells PROKAS_V zur Ermittlung der Immissionszusatzbelastung ist, wie<br />

bereits in dem Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt 6 darge-<br />

legt, sachgerecht. Die dort getroffenen Aussagen sind weiterhin aktuell“.<br />

Auch die Ermittlung der Hintergrundbelastung wird seitens des Landesam-<br />

tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW fachlich bestätigt. Über-<br />

dies sei hier auch auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW<br />

vom 11. Februar 2009 (11 D 45.06 AK, juris Rn. 119) verwiesen, in welchem<br />

zum Ingenieurbüro Lohmeyer ausgeführt wird: „… es handelt sich um ein<br />

anerkanntes Gutachterbüro, das bereits in einer Vielzahl von Planaufstel-<br />

lungsverfahren Immissionsprognosen erstellt hat. Zweifel an der Sachkunde<br />

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