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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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verlaufenden Graben.<br />

Der Vorhabensträger sagt zu, den Auslauf der Kläranlage im Zuge der Baumaßnahme<br />

zu berücksichtigen und zu sichern.<br />

Grünbrücke<br />

Die Einwender weisen darauf hin, nach der derzeitigen Planung liefen Tiere<br />

über die Brücke genau auf den Gartenteich zu.<br />

Der Vorhabensträger stellt dar, aufgrund der Kritik am Grünbrückenkonzept in<br />

der Generalerörterung mit den Landschaftsbehörden Gespräche zur Umgestaltung<br />

des Konzeptes zu führen. Nach dem derzeitigen <strong>–</strong> nicht abschließenden <strong>–</strong><br />

Gesprächsstand werde die Grünbrücke vom Straßenzug der Holtfelder Str.<br />

getrennt und nach Westen verschoben. Sie laufe damit nicht mehr auf das<br />

Anwesen der Einwender zu.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

funktionstüchtig zu erhalten oder wiederherzustellen, auch aus Nebenbestimmung<br />

A 7.12.13.<br />

Mit Deckblatt I wurde die Grünbrücke an der Holtfelder Straße nach Westen<br />

verschoben. Sie läuft damit <strong>–</strong> wie vom Vorhabenträger angekündigt <strong>–</strong> nicht<br />

mehr auf das Grundstück der Einwender zu.<br />

Die Bedenken sind damit ausgeräumt.<br />

Über die in der Erörterung angesprochenen Punkte hinaus haben die Einwender<br />

folgende Aspekte vorgetragen:<br />

Die Forderung nach einem Beweissicherungsverfahren am Gebäude wegen<br />

befürchteter Schäden in Folge von Erschütterungen oder Setzungsschäden<br />

wird mit Blick auf die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses Kapitels<br />

zurückgewiesen.<br />

Soweit die Einwender meinen, die Wall/Wand-Kombination (Wandhöhe dabei<br />

1,50 m) biete keinen hinreichenden Schutz davor, dass Kinder auf die Autobahn<br />

gelangen, ist darauf hinzuweisen, dass mit Deckblatt I aus artenschutzrechtlichen<br />

Gründen zusätzlich ein Drahtgeflecht mit einer Höhe von 2,00 m auf<br />

der Wand vorgesehen ist. Damit ist ein hinreichender Schutz gegeben.<br />

Die Forderung nach Blindrohren unter der Autobahn für den Fall, dass das<br />

Wohngebäude ggf. zu einem späteren Zeitpunkt an die öffentliche Versorgung<br />

angeschlossen werden soll, wird zurückgewiesen. Es ist von der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong><br />

keine derartige Planungsabsicht geäußert worden. Nur hinreichend<br />

verfestigte Planungsabsichten der Stadt aber hätte der Vorhabenträger berücksichtigen<br />

müssen.<br />

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