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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Auf Nachfrage bestätigt der Vorhabensträger im Weiteren, hier einen Wildschutzzaun<br />

vorzusehen, da ein Wall vom Wild überwunden werden könne.<br />

Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>, Flur 45, Flurstück 54<br />

Das Flurstück soll vollständig zur Durchführung einer landschaftspflegerischen<br />

Maßnahme in Anspruch genommen werden. Vorgesehen ist die Entwicklung<br />

extensiver feuchter Grünlandgesellschaften auf bisher intensiv genutzten landwirtschaftlichen<br />

Flächen.<br />

Auf Nachfrage des Verhandlungsleiters erklärt der Vorhabensträger, er könne<br />

aus Gründen des Artenschutzes auf die Inanspruchnahme nicht verzichten.<br />

Die Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Auf Flurstück 54 soll die Maßnahme M/E 9.516 verwirklicht werden. Die Maßnahme<br />

dient insbesondere der Optimierung von Steinkauzhabitaten im Raum<br />

Holtfeld und ist insoweit aus artenschutzrechtlichen Gründen auch an dieser<br />

Stelle unverzichtbar.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat. Als Querungsmöglichkeit wird<br />

den Tieren eine Grünbrücke an der Holtfelder Straße angeboten und sollen<br />

zudem <strong>–</strong> ausgehend von dieser Grünbrücke <strong>–</strong> neue Habitatstrukturen entlang<br />

der Neuen Hessel entwickelt werden, die zusammen mit weiteren vergleichbaren<br />

Maßnahmen im Illenbruch geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

Art trotz der mit der A 33 verbundenen Belastungen auszuschließen.<br />

Zu den näheren Einzelheiten wird insoweit auf Kapitel 6.3 mit allen Unterkapiteln<br />

verwiesen. Die Maßnahme M/E 9.516 ist Bestandteil der neu geschaffenen<br />

Habitatstrukturen an der Neuen Hessel.<br />

Mit Deckblatt I kommt es zu einer weiteren Inanspruchnahme von Grundeigentum<br />

der Einwender. Das Flurstück 78 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

soll im Umfang von 5.640 m 2 für eine weitere landschaftspflegerische<br />

Maßnahme beansprucht werden. Diese Maßnahme dient als Leitlinie zu der<br />

oben genannten und mit Deckblatt I verlegten Grünbrücke und damit der Vernetzung<br />

zwischen den bestehenden und den neu geschaffenen Habitaten.<br />

Dieser Maßnahme haben die Einwender unter der Voraussetzung zugestimmt,<br />

dass die Fläche in ihren Eigentum verbleibt, sie die Pflege übernehmen und<br />

hierfür eine Abwertungsentschädigung erhalten.<br />

Eine grundsätzliche Einwendung müsste wegen der obigen Erwägungen zum<br />

Zweck der Maßnahme zurückgewiesen werden. Die von den Einwendern bezeichneten<br />

Voraussetzungen einer Zustimmung sind in den Grunderwerbs- und<br />

Entschädigungsverhandlungen zu regeln, stellen aber grds. eine denkbare<br />

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