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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ke unter der A33 hindurch, Grünbrücke) ist aufgrund aktueller Bestandsdaten<br />

2010 (s. Ausführungen zu den im Sommer 2010 vorgenommenen Nachkartie-<br />

rungen durch den Vorhabenträger) aber keine Neubewertung bzw. andere Be-<br />

deutung erforderlich.<br />

Der Verlauf des (hier nur wenige hundert Meter langen) Grabens „Laibach“<br />

(nicht identisch mit dem Laibach südöstlich des Geländes Storck) wurde im Jahr<br />

2004 nicht untersucht, sondern vier andere Waldinnenstrukturen (Wege), wel-<br />

che wie der Laibach als Leitstruktur für Fledermäuse dienen können und ver-<br />

gleichbar mit dem Laibach senkrecht zur geplanten Trasse verlaufen (Fläche<br />

22a bis 22d in der Planfeststellungsunterlage 12.4.2.2 Karte 2). Einer dieser<br />

Wege wurde als bedeutsamer Aktivitätsraum (hoch bedeutsam) eingestuft. In-<br />

soweit besteht raumbezogen kein Widerspruch zu der Bewertung des BUND.<br />

Nach Quartieren der Bechsteinfledermaus wurde mehrfach ohne Erfolg ge-<br />

sucht. Im vom BUND bezeichneten Raum existieren keine Quartiernachweise.<br />

Auch nach allen weiteren Untersuchungen (AG Biotopkartierung 2009 für das<br />

LANUV, FÖA 2010 für den Vorhabenträger) ergeben sich keine Hinweise auf<br />

Quartiere in diesem Bereich (keine Nachweise weiblicher Bechsteinfledermäu-<br />

se). Die Kartierung AG Biotopkartierung 2009 für das LANUV bestätigte die La-<br />

ge der WS-Quartiere in der Nähe der „altbekannten“ Quartiere im FFH-Gebiet<br />

Tatenhauser Wald, welche sich zu jeder Zeit abseits der Trasse befanden.<br />

Bereiche mit hohem Quartierpotenzial, die sich in den Altbuchenbeständen am<br />

Ruthebach konzentrieren, werden anlagen- und baubedingt nicht zerstört, so<br />

dass durch eine weitergehende Quartiersuche (wie vom BUND gefordert) keine<br />

neuen Erkenntnis zu erwarten sind.<br />

Auch das LANUV kommt in Bezug auf das Fledermausgutachten der Natur-<br />

schutzverbände für diesen Bereich zu dem Ergebnis: „Diese beiden Ergebnisse<br />

(aus Horchbox sowie Detektorbegehung) werden vom Gutachter nicht einzeln<br />

interpretiert: hier wird das Ergebnis der Horchbox auf die Artennachweise über-<br />

tragen und aus dieser methodisch nicht zulässigen Argumentation heraus ein<br />

Quartier (der Bechsteinfledermaus) vermutet sowie Eignung und Lage der ge-<br />

planten Querungsbauwerke in Frage gestellt. Die Untersuchungsergebnisse<br />

des BUND-Gutachtens sind eine Ergänzung der bisherigen Erkenntnisse und<br />

unterstützen die hohe Bedeutung des Waldgebietes für Fledermäuse. Durch die<br />

geplanten Vermeidungsmaßnahmen an dieser Örtlichkeit wird dem bereits<br />

Rechnung getragen. Insofern sind die Zweifel des BUND unbegründet. (Stel-<br />

lungnahme gegenüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-<br />

schaft und Verbraucherschutz NRW vom 24.11.2010, Seiten 5 und 6).<br />

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