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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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neue Bruthöhlen anlegt, können in diesen Trassenabschnitten Verluste besetz-<br />

ter Nisthöhlen dann nicht ausgeschlossen werden, wenn die dort vorhandenen<br />

Gehölzbestände während der Brutzeit der Art beansprucht werden.<br />

Anlagebedingte Verluste von Nahrungshabitaten im Umfeld nachgewiesener<br />

Brutvorkommen betreffen die Waldbereiche östlich der L 782, im Umfeld des<br />

Nachweisbereiches, wobei großflächig gut geeignete Waldbereiche abseits der<br />

Trasse verbleiben. Weitergehende baubedingte Verluste sind nicht zu erwarten,<br />

da im LBP und mit diesem Planfeststellungsbeschluss festgelegt Bestands-<br />

schutz während der Bauzeit vorgesehen ist. Die Verluste nutzbarer, gut geeig-<br />

neter Laubwälder mit Weichholzarten (Birken- und Eichen-Birkenwälder) im Be-<br />

reich des nachgewiesenen Vorkommens umfassen ca. 0,55 ha (0,3 ha Verlust +<br />

0,25 ha westlich der Trasse abgetrennt). Auwälder sind nicht betroffen. Zu be-<br />

rücksichtigen ist, dass sich die Verluste auf die westlichen Randbereiche des<br />

Brutreviers beschränken.<br />

Der Vorhabenträger geht aber zu Recht davon aus, dass Störungen der Brut-<br />

vorkommen während der Bauzeit grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlos-<br />

sen werden können, da sich das nachgewiesene Vorkommen im direkten Tras-<br />

senumfeld mit geeigneten Waldbereichen befindet.<br />

Zur Vermeidung der möglichen Inanspruchnahme von Gelegen oder Nestlingen<br />

bei Fällung von Höhlenbäumen während der Brutzeit sind im Querungsbereich<br />

der Trasse mit den Wäldern östlich der L 782 die folgenden zusätzlichen Maß-<br />

nahmen erforderlich: Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit und 4m hohe<br />

Kollisions- und Lärmschutzeinrichtungen beidseitig der Trasse im Vorkom-<br />

mensbereich. Diese Maßnahmen sind im LBP vorgesehen und mit diesem<br />

Planfeststellungsbeschluss festgelegt (vgl. auch Kap. 9 des Artenschutzrechtli-<br />

chen Fachbeitrages 2009).<br />

Im Ergebnis werden damit aufgrund der planfestgestellten zeitlichen Vorgaben<br />

zur Baufeldfreimachung (s. Nebenbestimmung A 7.5.2) baubedingte Beein-<br />

trächtigungen genutzter Brutstandorte bzw. Gelege/Jungvögel vermieden, so<br />

dass das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG bzw. das Be-<br />

schädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 BNatSchG nicht eintreten. Weitere erhebliche Beeinträchtigungen dieser<br />

Arten sind nicht ableitbar. Insoweit können die Verbotstatbestände des § 44<br />

BNatSchG für diese Art nicht eintreten.<br />

Kuckuck:<br />

Der Kuckuck ist eine in NRW und regional gefährdete Brutvogelart, die bun-<br />

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