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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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überschneidenden Aspekte gemeinsam in einer materiell-rechtlichen Würdigung<br />

zu behandeln.<br />

Landschaftsbild<br />

Zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Straßenbaumaßnahme<br />

wird zunächst auf die Ausführungen im Kapitel B 4.2.6 dieses Beschlusses ver-<br />

wiesen.<br />

Den dort benannten Beeinträchtigungen der Landschaft, für die der LBP eine<br />

Aufteilung in insgesamt 12 landschaftsästhetische Raumeinheiten unterschied-<br />

licher Wertigkeit vornimmt, stehen die im LBP vorgesehenen Maßnahmen zur<br />

Sichtverschattung und Einbindung der Straßenbaumaßnahme in die Landschaft<br />

gegenüber. Maßnahmen dieser Art sind grundsätzlich zur Wiederherstellung<br />

des Landschaftsbildes bzw. zur Kompensation verbliebener Beeinträchtigungen<br />

geeignet. Sie dienen damit gleichzeitig auch der Erhaltung der Erholungseig-<br />

nung der Landschaft.<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen können im Einzelnen den Maßnahmenblättern<br />

des LBP entnommen werden. Zu nennen sind hier insbesondere die Gestal-<br />

tungsmaßnahmen, wie sie im Kapitel B 6.6.4.3 dieses Beschlusses beschrieben<br />

sind. Dazu gehören in diesem Zusammenhang vor allem die vorgesehenen<br />

dichten Gehölzpflanzungen und die Landschaftsrasenansaat auf den Dammbö-<br />

schungen der A 33, auf den Außenböschungen der Lärmschutzwälle, auf den<br />

Böschungsflächen der Querungshilfen, Überführungsbauwerke und (unter Frei-<br />

haltung der Sichtachsen) den Böschungen und Innenflächen der Anschlussstel-<br />

len sowie die Entwicklung von Rohbodenstandorten und lockeren Gehölzgrup-<br />

pen in den Einschnittsbereichen der A 33-Trasse. Dem gleichen Zweck dienen<br />

zum Teil aber auch die im LBP vorgesehenen trassennahen Kompensations-<br />

maßnahmen.<br />

Die außen bepflanzten Lärmschutzwälle schirmen des Weiteren nicht nur die<br />

Straße selbst, sondern grundsätzlich auch das Bild des fließenden Verkehrs<br />

von der umgebenden Landschaft ab und mindern gleichzeitig die das Land-<br />

schafserleben beeinträchtigenden Immissionseinträge. Gleiches gilt auch für die<br />

Lärmschutzwände oder die Kombinationen aus Wällen und Wänden. Die zur<br />

landschaftlichen Einbindung der Streckenabschnitte mit Lärmschutzwänden<br />

(auf Wälle aufgesetzte Wände eingeschlossen), die zwar die Sicht auf die Stra-<br />

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