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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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schwindigkeit), eine Verlegung des Radweges aus der Flucht mit dem Fahrweg,<br />

Verzicht auf einzelne Parkbuchten an der Einmündung des Radweges oder<br />

auch der vollständige Verzicht auf diesen Teil des Radweges. Das Ergebnis der<br />

Prüfung ist vor Bauausführung mit den Straßenverkehrsbehörden abzustimmen.<br />

7.13.4 Der Einmündungsbereich der Radwege auf dem südlichen Rampenbereich der<br />

L 782 bei Bau-km 0+398.004 ist mit einer großzügigeren Ausrundung zu verse-<br />

hen.<br />

7.13.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Knoten L 782/Auffahrtsarm A 33 aus der<br />

Richtungsfahrbahn Paderborn in der vorgesehenen Form nur mit einer Lichtsig-<br />

nal-Regelung zulässig ist.<br />

7.13.6 Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zu überprüfen, ob die Beschleuni-<br />

gungsspur der A 33 in Fahrtrichtung Osnabrück an der Anschlussstelle L 782<br />

verlängert werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit der Höheren Stra-<br />

ßenverkehrsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> abzustimmen.<br />

7.14 Straßenrechtliche Verfügungen<br />

Die Widmung der neuen Bundesstraße und die sonstigen Verfügungen nach<br />

FStrG erfolgen in einem gesonderten Verfahren. Die Angaben hierzu im Bau-<br />

werksverzeichnis sind nachrichtlich.<br />

7.15 Nebenbestimmungen im privaten Interesse<br />

Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Erschütterungen hat<br />

der Vorhabenträger bei allen Bauarbeiten in der Nähe von Gebäuden jedweder<br />

Nutzungsart die der DIN 4150-3 entnommenen und in Tabelle 1 zum Gemein-<br />

samen Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirt-<br />

schaft und Verbraucherschutz <strong>–</strong> V B 2-8829 (VNr. 4/00), des Ministeriums für<br />

Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr <strong>–</strong> IV A 6-46-63, und des Minis-<br />

teriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport <strong>–</strong> II A 4-850.1 <strong>–</strong> „Messung,<br />

Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen“ vom<br />

31.07.2000 (SMBl. 7129) enthaltenen Anhaltswerte zu beachten.<br />

Sollte es während der Bauausführung zu Überschreitungen der Anhaltswerte<br />

kommen, sind die Arbeiten zu unterbrechen, die Ursache der Überschreitung zu<br />

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