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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nach Maßgabe des Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS).<br />

Rohrdurchlässe erhalten, soweit es die Höhenverhältnisse <strong>–</strong> dies ist mit 7 Aus-<br />

nahmen durchgehend der Fall <strong>–</strong> zulassen, einen Querschnitt von > DN 1.200.<br />

Der Mindestquerschnitt beträgt DN 800. Alle Durchlässe werden so dimensio-<br />

niert, dass sie ein 100-jährliches Abflussereignis (BHQ100) abführen können.<br />

Entsprechende rechnerische Nachweise wurden erstellt, die Abflüsse bzw. Ein-<br />

leitungen aus der öffentlichen Kanalisation in die jeweiligen Gewässer dabei be-<br />

rücksichtigt.<br />

Beeinträchtigungen der Fließgewässer durch Abflusshindernisse bzw. hydrauli-<br />

sche Engpässe ergeben sich aufgrund der Gewässerquerungen sowie der zu-<br />

gehörigen Bauwerke daher nicht. Sie beinhalten auch keine unnötige Erschwe-<br />

rung der Gewässerunterhaltung (§ 36 WHG). Festgesetzte Überschwem-<br />

mungsgebiete sind zudem nicht betroffen.<br />

Soweit mit dem Vorhaben Gewässerverlegungen oder sonstige Gewässeraus-<br />

baumaßnahmen im Sinne von § 68 WHG (u. a. die Renaturierung eines ausge-<br />

bauten namenlosen Grabens, die naturnahe Gestaltung eines Abschnitts des<br />

Loddenbachs und die Umgestaltung der Neuen Hessel) verbunden sind, ist<br />

gem. der Nebenbestimmung A 7.3.7 des Beschlusses die Richtlinie für die Ent-<br />

wicklung naturnaher Fließgewässer (sog. „Blaue Richtlinie“ in ihrer aktuellen<br />

Fassung, MBl. NRW 2010 Nr. 10, S. 199) zu beachten. Soweit das Vorhaben<br />

sonstige Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer mit sich<br />

bringt, sind diese Gegenstand des LBP. Im Ergebnis führen die vorgesehenen<br />

Verlegungen und Ausbaumaßnahmen in den davon betroffenen Gewässerab-<br />

schnitten nicht zur Verschlechterung, sondern zur Verbesserung der ökologi-<br />

schen Funktionen.<br />

Die Belange der Oberflächengewässer werden damit insgesamt hinreichend<br />

gewahrt.<br />

7.14 Denkmalschutz<br />

Das Vorhaben ist mit den Belangen der Archäologie und des Denkmalschutzes<br />

/ der Denkmalpflege vereinbar.<br />

Die Regelung des § 1 Abs. 3 DSchG NRW bestimmt dazu, dass bei öffentlichen<br />

Planungen und Maßnahmen die Belange des Denkmalschutzes und der Denk-<br />

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