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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Hauptsache hat das Bundesverwaltungsgericht dann die noch ausstehende<br />

Klage einschließlich der Hilfsanträge auf weitergehende Schallschutzmaßnah-<br />

men als unbegründet zurückgewiesen (BVerwG, Urteil vom 12. August 2009, 9<br />

A 64.07). Hierauf erfolgte am 25.09.2009 der erste Spatenstich für die 7,8 km<br />

lange Baumaßnahme. Die Fertigstellung des Vorhabens ist noch nicht erfolgt.<br />

Im Südosten knüpft dieser Streckenbereich an den Abschnitt 5 B der A 33 an.<br />

Für diesen Abschnitt von Bau-km 0-264,00 bis Bau-km 6+391,671 hat das sei-<br />

nerzeit zuständige Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-<br />

<strong>Westfalen</strong> am 06.03.2006 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gegen die-<br />

sen Beschluss wurden vier Klagen sowie drei Anträge auf Gewährung vorläufi-<br />

gen Rechtsschutzes gem. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vor dem Oberverwaltungs-<br />

gericht des Landes NRW erhoben. Die drei Anträge im vorläufigen Rechts-<br />

schutz wurden vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (OVG NRW, Be-<br />

schluss v. 16.02.2007, 11 B 897/06.AK; OVG NRW, Beschluss v. 16.2.2007, 11<br />

B 896/06.AK; OVG NRW, Beschluss v. 23.03.2007, 11 B 916/06.AK). Die vier<br />

Klagen wurden zurückgenommen. Damit besteht auch hier bestandskräftiges<br />

Baurecht. Der erste Spatenstich erfolgte am 16.06.2007. Auch die Fertigstellung<br />

des 7,9 km langen Planungsabschnittes 5 B (einschließlich des Zubringers zum<br />

Ostwestfalendamm) ist noch nicht erfolgt. Die Verkehrsfreigabe soll Mitte 2012<br />

erfolgen.<br />

2. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens<br />

Der Beginn der Planungen geht auf Anfang der 1960er Jahre zurück. In dieser<br />

Zeit konzentrierten sich die Planungen auf eine Ersatz-Bundesstraße (B 68n). In<br />

einem nach § 16 FStrG durchgeführten raumordnerischen Verfahren wurden<br />

dann mehrere Linienführungen untersucht und mit den zuständigen Bundes-,<br />

Landes- und Kommunalbehörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Be-<br />

lange besprochen. Mit Erlass vom 19.09.1968 erging sodann der Linienbestim-<br />

mungsbeschluss des Bundesverkehrsministeriums für den Neubau einer B 68n<br />

im Bereich zwischen der B 61 in Bielefeld und der B 476 in <strong>Borgholzhausen</strong><br />

(StB 11 - Ispl - 3083 Vms 68 I). Allerdings entspricht der damals bestimmte<br />

Straßenzug sowohl von der Bedeutung als auch vom grundsätzlichen Strecken-<br />

verlauf der hier planfestgestellten Vorhabensvariante V 16/K 1. Die gem. § 16<br />

FStrG bestimmte Linienführung durchquerte im Bereich des Gemeindegebietes<br />

der Stadt Halle nordwestlich der L 782 (Theenhauser Straße) das FFH-Gebiet<br />

„Tatenhauser Wald“. Die jetzt mit diesen Planfeststellungsbeschluss festgelegte<br />

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