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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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auch nach den wissenschaftlichen Ausführungen des FGSV kein Zweifel an der<br />

grundsätzlichen Wirksamkeit von solchen Schutzeinrichtungen.<br />

Auch das Bundesverwaltungsgericht hegt keine Zweifel an der Wirksamkeit von<br />

solchen Maßnahmen für Fledermäuse. So hat das Bundesverwaltungsgericht in<br />

seinem Urteil vom 12. August 2009, 9 A 64.07, A 33-Abschnitt 6, ausgeführt:<br />

„Der landschaftspflegerische Begleitplan sieht im Anschluss an den Arten-<br />

schutzfachbeitrag des Deckblatts I zur Vermeidung von Kollisionsrisiken Leit-<br />

und Sperreinrichtungen wie kombinierte Schutzwände und -zäune, Verwallun-<br />

gen (auch mit Bepflanzungen), Leitpflanzungen sowie Querungshilfen (Unter-<br />

führungsbauwerke, Durchlässe) vor. Ziel dieser Maßnahmen ist es, in den für<br />

Fledermäuse als gefährlich eingeschätzten Abschnitten eine möglichst lücken-<br />

lose Schutzwirkung zu erreichen. Dabei werden auch die die Trasse nahezu<br />

vollständig umgebenden Lärmschutzwände und -verwallungen einbezogen. Die<br />

Geeignetheit dieses Schutzkonzepts haben die Kläger mit ihren Einwänden<br />

nicht zu erschüttern vermocht“ (juris Rn. 58).<br />

Nach alledem führt FÖA Landschaftsplanung zu Recht aus, dass entsprechen-<br />

de Schutzwände aktuell von nahezu allen Fachwissenschaftlern, die sich mit<br />

der Frage von Verkehrswirkungen auf Fledermäuse befassen, als Vermei-<br />

dungsmaßnahme in Verbindung mit Querungshilfen vorgeschlagen werden. Die<br />

derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse zeigen nach<br />

Ansicht von FÖA Landschaftsplanung auf, dass ein Paket aus Maßnahmen,<br />

welches Irritationsschutzwände mit Querungshilfen kombiniert, günstige Vor-<br />

aussetzungen schafft, um Tötungsgefahren für Fledermäuse abzuwenden und<br />

den Habitatverbund aufrecht zu erhalten. Dieser Auffassung wird auch von der<br />

Höheren Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> gefolgt.<br />

Demzufolge kann ich auch nicht der Forderung der Naturschutzverbände ent-<br />

sprechen, bei den Kollisionsschutzwänden müssten die Seitenwände mindes-<br />

tens 6 m hoch sein und durch 6 m hohe Mittelwände ergänzt werden. Die Na-<br />

turschutzverbände beziehen sich u.a. auf den Entwurf des Leitfadens für Stra-<br />

ßenbauvorhaben in Sachsen (Stellungnahme des Landesbüros der Natur-<br />

schutzverbände vom 15.03.2010, Seite 92).<br />

Die Naturschutzverbände verkennen indes den Hintergrund des angeführten<br />

Entwurfs aus Sachsen, welcher thematisch (insbesondere) die Erfahrungen an<br />

der A17 (Kleine Hufeisennase) fokussiert und reflektiert. Für die Bechsteinfle-<br />

dermaus konnten die Gutachter des Vorhabenträgers, FÖA Landschaftspla-<br />

nung, dagegen auf einen umfangreichen Erfahrungshintergrund aus eigenen<br />

Untersuchungen der vergangenen Jahre zurückgreifen (z.B. Forschungsprojekt<br />

„Trennwirkung auf Fledermauspopulationen“ des BMVBS). Die Maßnahmen-<br />

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