07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

einträchtigungen umfassen die baubedingte Inanspruchnahme besetzter Nester<br />

in Verbindung mit möglichen Individuenverlusten (z.B. nicht flügge Jungvögel),<br />

bau- und anlagenbedingte Habitatverluste (Wald- und Offenlandflächen), Stö-<br />

rungen durch bau-, anlagen- und betriebsbedingte Randeffekte, insbesondere<br />

durch Lärm, betreffend die Partnerfindung und Zerschneidungswirkungen, ins-<br />

besondere aufgrund der betriebsbedingten Erhöhung des Kollisionsrisikos.<br />

Diese möglichen Beeinträchtigungen werden aber durch die mit diesem Plan-<br />

feststellungsbeschluss festgelegten Vermeidungsmaßnahmen vermieden.<br />

Überdies verweisen die Gutachter auf die Möglichkeit der Raumnutzung außer-<br />

halb des Einwirkungsbereiches. Dieser Ansatz ist nicht zu widerlegen. Insge-<br />

samt werden Verluste von Nestern und nichtflüggen Jungvögeln durch die zeit-<br />

lichen Vorgaben zur Baufeldfreimachung (s. Nebenbestimmung A. 7.5.2) ver-<br />

mieden. Die Gutachter des Vorhabenträgers stellen hier zu Recht darauf ab,<br />

dass die Waldohreule nicht dauerhaft denselben Brutplatz nutzt, sondern eine<br />

ausreichende Flexibilität in der Brutplatzwahl aufweist (nutzt alte Nester anderer<br />

Vogelarten). Somit sind keine Verluste essenzieller Brutplätze erkennbar. Damit<br />

greift auch das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht ein.<br />

Durch die planfestgestellte Anlage von 4 m hohen Schutzeinrichtungen beidsei-<br />

tig der Trasse in dem Vorkommens- und potenziellen Aktivitätsbereich östlich<br />

der L 782 wird überdies eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos, als für<br />

die Art wichtigsten Gefährdungsfaktor, vermieden. Insoweit ist auch das Tö-<br />

tungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht einschlägig. Die Gut-<br />

achter stellen hier auch auf die Schutzeinrichtungen ab, die zu einer deutlichen<br />

Minderung der Lärmbelastung beitragen, die in Bezug auf die Partnerfindung<br />

einen relevanten Faktor darstellt. Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenver-<br />

kehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010, geben diesbezüglich Ef-<br />

fektdistanzen von 500 m und die 58 dB(A)-Isophone als relevante Lärmbelas-<br />

tung an. Diese verläuft im Nachweisbereich in einem Trassenabstand von ca.<br />

150 m, so dass insgesamt, auch unter Berücksichtigung der Gesamteffektdis-<br />

tanz, Einschränkungen während der Phase der Partnerfindung nicht ausge-<br />

schlossen werden können. Diese Einschränkungen sind aber nach dem Ansatz<br />

der Gutachter, zusammen mit den Lebensraumverlusten, vor dem Hintergrund<br />

der Lage und Gebietsstruktur zu werten. So befinden sich östlich der Trasse,<br />

außerhalb möglicher Wirkreichweiten, strukturreiche Wald-Offenlandkomplexe,<br />

die in Bezug auf die Art sowohl ein gutes Brutplatzangebot als auch günstige<br />

und ausreichend große Jagdhabitate abseits von vorhandenen und geplanten<br />

Straßen mit möglichen Kollisionsrisiken (v.a. L 782, K 25, A 33) bieten. Diese<br />

295

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!