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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zunächst ist der in der Verkehrsuntersuchung angesetzte Prognosehorizont<br />

2025 fehlerfrei. Dieser Prognosezeitraum genügt zweifellos den Anforderungen.<br />

Als Rahmen für die Verkehrsprognose geht die Rechtsprechung von einem<br />

Zeitraum von zehn bis zwanzig Jahren aus (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996,<br />

4 A 10/95; BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2006, 25 N 99.3449; vgl. auch Amtliche<br />

Begründung zu § 3 der 16. BImSchV, Drucksache 661/89, Seite 32).<br />

Hinsichtlich der Methodenwahl bei einer Verkehrsprognose hat sich das Bun-<br />

desverwaltungsgericht im Zusammenhang mit Immissionsprognosen geäußert<br />

und ausgeführt, dass die Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV keine einzelnen Vor-<br />

gaben für die Verkehrsprognose enthalte. Der Anlage könne jedoch entnommen<br />

werden, dass, sofern keine geeigneten projektbezogenen Untersuchungser-<br />

gebnisse vorliegen, die in der Straßenplanung gebräuchlichen Modell- und<br />

Trendprognosen verwendet werden dürfen. Weitergehende fallgruppenspezifi-<br />

sche Einschränkungen der Methodenwahl würden sich aus der Verkehrslärm-<br />

schutzverordnung aber nicht ergeben; vielmehr sei nach fachwissenschaftlichen<br />

Maßstäben unter Berücksichtigung der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu<br />

entscheiden, ob eine bestimmte Prognosemethode geeignet ist, aussagekräfti-<br />

ge Ergebnisse zu liefern (BVerwG, Beschluss vom 5. September 2008, 9 B<br />

10/08, juris Rn. 10). Hinweise zur Methodenwahl bei Verkehrsprognosen kön-<br />

nen allerdings Ziff. 1.2.2 des Anhangs zur RAS-Q 96 entnommen werden, wo-<br />

nach bei der Neuplanung von Verkehrsanlagen grundsätzlich die Modellprog-<br />

nose anzuwenden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht zum A 33-Abschnitt 6, Ur-<br />

teil vom 12. August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 100).<br />

Vorliegend hat DTV-Verkehrsconsult keine Trendprognose, sondern - wie dies<br />

eben in Ziff. 1.2.2 des Anhangs zur RAS-Q 96 gefordert wird - eine Modellprog-<br />

nose durchgeführt, die auf der Basis eines vorhandenen Verkehrsmodells des<br />

Untersuchungsgebiets sowie vorhandener und eigener Zählungen verkehrszel-<br />

lenbezogen anhand eines Steigerungsfaktorenmodells erarbeitet worden ist<br />

(vgl. bereits Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum A 33-Abschnitt 6, Urteil<br />

vom 12. August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 100). In der Verkehrsuntersuchung<br />

selbst ist auch angeführt: „Zur Ermittlung der Belastungsänderungen im Stra-<br />

ßennetz wurden Modellrechnungen durchgeführt, die auf nachvollziehbaren und<br />

reproduzierbaren Algorithmen beruhen. … Für die Modellprognose wurde ein<br />

Verfahren eingesetzt, das einerseits auf der Verflechtungsprognose des Fern-<br />

verkehrs für das Jahr 2025 aufbaut und anderseits die kleinräumige Entwick-<br />

lung im Untersuchungsgebiet über die Veränderung der zugrunde liegenden<br />

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