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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.59<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Einwender sind insofern von der Planung betroffen, als eine Teilfläche des<br />

Flurstücks 588 in der Flur 9 der Gemarkung Halle in einer Größenordnung von<br />

15.110 m 2 für eine Aufforstung mit Laubwald vorgesehen ist. Es handele sich<br />

nach Auskunft des Vorhabensträgers um eine Artenschutzmaßnahme zur Habitatverbesserung<br />

der Fledermäuse (Braunes Langohr).<br />

Darüber hinaus liege eine Betroffenheit der Einwender in dem geringen Abstand<br />

zur geplanten Trasse der A 33. Der Abstand betrage nach der ausgelegten<br />

Planung ca. 70 m, vergrößere sich aber durch einen leichte Trassenverschiebung<br />

in diesem Abschnitt.<br />

Die Einwender machen geltend, es handele sich bei der überplanten Fläche um<br />

einen derzeit verpachteten Acker. Sie befürchten eine Einkesselung durch die A<br />

33 auf der einen Seite und die verschattende Wirkung eines nach Süden ausgerichteten<br />

Waldes. Der Vorhabensträger sieht kein Problem der Verschattung,<br />

da der Waldrand sich in großer Entfernung zum Haus befinden werde. Dem<br />

widersprechen die Einwender mit dem Hinweis auf die tiefstehende Sonne in<br />

den Wintermonaten. Auch eine Verschiebung des Waldrandes nach Süden <strong>–</strong><br />

wie vom Vorhabensträger vorgeschlagen <strong>–</strong> löse zumindest nicht das Problem,<br />

dass der Restacker für eine Bewirtschaftung zu klein wird.<br />

Die Einwender bieten alternativ die östlich des Wohngebäudes jenseits des<br />

angrenzenden Ackers gelegene Wiesenfläche an. Der Vorhabensträger entgegnet,<br />

diese Wiese sei deutlich kleiner als die derzeit vorgesehene Aufforstungsfläche<br />

und komme daher nicht in Betracht. Er verweist darauf, dass innerhalb<br />

des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald nur wenige Flächen für eine Aufforstung<br />

zur Verfügung stünden. Da jedoch durch die Trasse der A 33 gleichzeitig<br />

Habitatstrukturen im FFH-Gebiet verloren gingen, sei er gehalten, dort auch<br />

Ersatz zu schaffen. Der Einlassung der Einwender, Fledermäuse jagten in Offenlandbereichen,<br />

entgegnet er, dies sei von Art zu Art unterschiedlich.<br />

Mit Deckblatt I ist die vorgesehene landschaftspflegerische Maßnahme auf dem<br />

Flurstück 588 der Einwender entfallen. Die Einwendung ist damit in diesem<br />

Punkt erledigt.<br />

Nach der in Deckblatt I umgesetzten Trassenverschiebung beträgt der Abstand<br />

des Wohnhauses der Einwender zur Trasse ca. 85 m.<br />

Auch die hier angesprochenen Aspekte sind mit dem Verzicht auf die landschaftspflegerische<br />

Maßnahme obsolet geworden.<br />

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