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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Bruthöhlen regelmäßig neu anlegt, entlang der A 33-Trasse und der L 782<br />

durchgängig 4 m hohe Immissionsschutzeinrichtungen vorgesehen sind und<br />

großflächige Vorkommen von Wäldern mit zur Anlage von Höhlen durch den<br />

Kleinspecht gut geeigneten Bäume auch in größeren Trassenabständen vor-<br />

handen sind, der Beeinträchtigungsgrad im Hinblick auf das Kleinspecht-<br />

Vorkommen im Gebiet aufgrund der Störungen als gering zu werten ist.<br />

Die Naturschutzverbände hingegen sehen aufgrund der Beeinträchtigung durch<br />

Lärm in Bezug auf den Kleinspecht (und die Hohltaube) eine Erheblichkeit der<br />

Beeinträchtigungen. Begründet wird dies damit, dass es aufgrund der Lage im<br />

Verhältnis zur Trasse nach Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kie-<br />

ler Institut für Landschaftsökologie, April 2010, zu einer relativen Abnahme der<br />

Habitateignung komme und schon daraus eine Erheblichkeit der Beeinträchti-<br />

gung abzuleiten sei (Stellungnahme des Landesbüros der Naturschutzverbände<br />

vom 15.03.2010 zu Deckblatt I, Seite 46).<br />

Diese aus meiner Sicht pauschale Ableitung ist fachlich nicht haltbar. Grund-<br />

sätzlich ist nicht jede Beeinträchtigung einer charakteristischen Art eines FFH-<br />

Lebensraumtyps zwangsläufig auch als erheblich in Bezug auf die Art und den<br />

Lebensraumtyp zu werten.<br />

Hinsichtlich der Ausführungen in der genannten Stellungnahme der Natur-<br />

schutzverbände betreffend den Pappelbestand am Laibach ist anzumerken,<br />

dass in Bezug auf den Kleinspecht in der FFH-VP des Vorhabenträgers auf die<br />

gemäß SOMAKO zu entfernenden Pappeln hingewiesen wurde. Dies ist aber<br />

für die Planfeststellungsbehörde kein ausschlaggebendes Kriterium für die Fest-<br />

stellung einer fehlenden Erheblichkeit (vgl. auch Kapitel B 6.4 dieses Beschlus-<br />

ses). Relevant waren vielmehr die artspezifischen Verhaltensweisen und Raum-<br />

nutzungen (regelmäßige Neuanlage von Höhlen, Ausweichmöglichkeiten ab-<br />

seits der Trasse) sowie vorgesehene Schadensbegrenzungsmaßnahmen<br />

(Trassenabschirmung durch Lärmschutzeinrichtungen). Ob die Pappeln zu-<br />

nächst erhalten bleiben oder nicht, ist für die Gesamtbewertung der fehlenden<br />

Erheblichkeit nicht ausschlaggebend (vgl. FFH-VP 2009, Teil A, Deckblatt I, S.<br />

58 f.). Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf Kapitel B 6.4 (FFH-<br />

Gebietsschutz) dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Das nachgewiesene Revierzentrum des Kleinspechts östlich der L 782 befindet<br />

sich in einem Abstand von ca. 100 m von der A 33-Trasse. Brutvorkommen des<br />

Kleinspechtes im direkten Trassenbereich konnten nicht festgestellt werden.<br />

Potenzielle Brutplätze befinden sich aber in den hier anlagen- und baubedingt<br />

beanspruchten Waldbereichen mit Weichholzbeständen. Da die Art regelmäßig<br />

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