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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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de mit einer Höhe von 4 m über Fahrbahn und die Fortführung mittels Wall-<br />

Wand-Kombinationen ausgeschlossen werden.<br />

Fledermäuse Feldgehölze und Einzelgehöfte an der Holtfelder Straße Hesseln<br />

In den Feldgehölzen und Einzelgehöften an der Holtfelder Straße südlich Hes-<br />

seln (Bau-km 2+800 bis 3+600) wurden die Arten Großer und Kleiner Abend-<br />

segler, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhaut-<br />

fledermaus, Fransenfledermaus, Bartfledermaus, Wasserfledermaus und Lang-<br />

ohr nachgewiesen.<br />

Durch die Flächeninanspruchnahme werden alte Hofeichen und weitere alte<br />

Bäume sowie ein Hofgebäude mit potenziell hoher Quartiereignung zerstört.<br />

Quartiere der Arten konnten aber vom Vorhabenträger nicht nachgewiesen<br />

werden. Eine Beeinträchtigung möglicher Wochenstubengesellschaften im Zu-<br />

ge der Bautätigkeit wird überdies durch das planfestgestellte enge Zeitfensters<br />

für Baumfällarbeiten im Zeitraum zwischen Mitte September und Ende Oktober<br />

/ Anfang November bzw. eine entsprechende bauvorauslaufende Untersuchung<br />

in Frage kommender Gehölzbestände (s. Nebenbestimmung A 7.5.2 sowie A<br />

7.5.5 <strong>–</strong> 7.5.7) vermieden. Damit ist das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt.<br />

1 BNatSchG nicht einschlägig.<br />

Der anlagenbedingte Verlust von Gehölzgruppen und durch Überbauung von<br />

Acker- und Grünlandflächen und der damit einhergehende Verlust von Jagdha-<br />

bitaten ist nicht relevant, da der Vorhabenträger zu Recht davon ausgeht, dass<br />

aufgrund der kleinflächigen Inanspruchnahme und der Flexibilität der dort ja-<br />

genden Arten die Jagdgebietsverluste kompensiert werden können und sich<br />

nicht auf den Bestand der lokalen Population auswirken werden. Demzufolge<br />

kann das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, §<br />

44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG als nicht erfüllt angesehen werden.<br />

Ein Kollisionsrisiko wird durch die durchgehend beidseitig der Trasse planfest-<br />

gestellte Wall- / Wandkombination mit einer Gesamthöhe von 4 m über Fahr-<br />

bahn vermieden, so dass das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1<br />

BNatSchG nicht eingreift.<br />

Fledermäuse Gehölzbestände an der Neuen Hessel und im Clever Bruch<br />

In den Gehölzbeständen an der Neuen Hessel und im Clever Bruch (Bau-km<br />

3+850 bis 4+350) wurden die Arten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr,<br />

Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfleder-<br />

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