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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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vorkommensrelevantem Umfang entwertet werden. Diese Einschätzung wird<br />

auch von der Höheren Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> ge-<br />

teilt.<br />

Eine Entwertung potenzieller Nahrungshabitate vermag ich ebenfalls nicht zu<br />

erkennen, da die Gutachter des Vorhabenträgers für mich mit nachvollziehbarer<br />

Begründung dargelegt haben, dass es sich bei den potentiellen Nahrungshabi-<br />

taten um vorherrschend feuchte bis wechselnasse Standorte handelt, die für die<br />

Existenz von Ameisen, die die Hauptnahrung des Grünspechtes darstellen, un-<br />

günstig sind.<br />

Ferner ist anzuführen, dass in den relevanten Vorkommensbereichen der Art<br />

über 4 m hohe Kollisionsschutzeinrichtungen beidseitig der Trasse, die mit die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss festgelegt werden, das Kollisionsrisiko relevant<br />

minimiert und somit das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG<br />

vermieden wird. Da weitergehende Beeinträchtigungen nicht erkennbar sind,<br />

treten die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG insgesamt nicht ein.<br />

Habicht:<br />

Der Habicht ist eine in NRW flächig verbreitete Greifvogelart, die in NRW und im<br />

Naturraum als Vorwarnlistenart eingestuft ist. Die Art, die als streng geschützt<br />

eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen biogeographischen Region<br />

Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszustand auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet wie folgt vor: Horste im Bereich Tatenhauser<br />

Wald und im Waldbereich östlich Schloss Holtfeld und jagend auch westlich der<br />

Hesselteicher Straße (K 23).<br />

Da keine direkten Verluste nachgewiesener Horstplätze stattfinden, sind im vor-<br />

liegenden Fall vor allem denkbare Störungen von Brutvorkommen durch Bau<br />

und Betrieb der A 33 sowie Verluste von Jagdhabitaten und Kollisionsgefähr-<br />

dungen als potenzielle Beeinträchtigungsfaktoren zu betrachten.<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers führen hier aber zu Recht an, dass beim<br />

Horststandort im Tatenhauser Wald aufgrund des Trassenabstands relevante<br />

Störungen des Brutvorkommens sowohl während der Bauzeit als auch durch<br />

den Betrieb auszuschließen sind.<br />

Auch die Einschätzung des Vorhabenträgers, die Verluste von maßgeblichen<br />

sei vor dem Hintergrund der großflächig verbleibenden, zusammenhängenden<br />

geeigneten Jagdhabitate südlich der Trasse als nicht relevant einzustufen, kann<br />

überzeugen.<br />

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