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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Vorhabensträger entgegnet, eine Überführung an vorhandener Stelle mache<br />

eine Überplanung des Gebäudes Nr. 18 erforderlich. Eine Führung westlich<br />

dieses Gebäudes <strong>–</strong> wie von den Einwendern ergänzend angeregt <strong>–</strong> scheide<br />

aus naturschutzfachlichen Gründen aus, wie auch die Platzierung der Grünbrücke<br />

in dem Bereich belege. Zudem hätten die Zufahrten zu den Gebäuden Nr.<br />

17 und 15 sowie die Straße Obere Mühle wieder angebunden werden müssen.<br />

Auch die landschaftspflegerischen Maßnahmen namentlich entlang der Stockkämper<br />

Straße (Obstbaumreihe mit Saumzone u.a. zur Vernetzung von Fledermaushabitaten<br />

� Artenschutz) und der Zufahrt zum Gebäude Nr. 17 (Neupflanzung<br />

einer Baumreihe) werden seitens der Einwender abgelehnt.<br />

Zur letztgenannten Baumreihe führen die Einwender ergänzend an, in dem<br />

Bereich befinde sich ein Drainagesammler, der parallel zum Weg verlaufe und<br />

dessen Rohre sich, sollte die Baumreihe dort bepflanzt werden, durch Wurzelwerk<br />

verschließen würden. Hieran ändere sich nach Meinung der Einwender<br />

auch dadurch nichts, dass der Vorhabensträger zusichere, die Drainage vor der<br />

Baumreihe mit einem geschlossenen Sammler neu abzufangen. Die Wurzeln<br />

der mittig in einem 10 m breiten Streifen platzierten Bäume würden bis in den<br />

Bereich der geschlitzten Drainagerohre reichen.<br />

Den Vorschlag der Einwender, die Maßnahme auf der gegenüber liegenden<br />

Seite des Weges zu platzieren, lehnt der Vorhabensträger mit Blick auf die dortige<br />

Bebauung ab.<br />

Im Zusammenhang mit beiden Baumreihen weisen die Einwender auf bestehende<br />

Zufahrten hin. Der Vorhabensträger entgegnet, diese könnten angesichts<br />

eines Pflanzabstandes der Bäume von 12 m berücksichtigt werden.<br />

Die Maßnahmenbezeichnung M 19 bedeute, so der Vorhabensträger auf eine<br />

Nachfrage der Einwender, dass die zu fällenden Bäume vorher nach benutzten<br />

Fledermausquartieren abgesucht würden. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme<br />

resultiere hieraus nicht.<br />

Flurstück 33 in der Flur 33 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Vorgesehen ist hier die Anlage eines Feldgehölzes auf einer Fläche von 2.600<br />

m 2 (Maßnahme E 2.708). Die Einwender sind mit dieser Maßnahme nicht einverstanden,<br />

insbesondere wegen der verbleibenden Restgröße des Flurstücks,<br />

Gründen nicht möglich. Es wird deutlich, dass den Forderungen der Einwender<br />

mehrere öffentliche und private Belange entgegenstehen, die jedenfalls in der<br />

Summe bei der Abwägung als schwerwiegender zu berücksichtigen sind, als<br />

das Interesse der Einwender an einer Verschonung Ihres Flurstücks.<br />

Eine Baumreihe an der Zufahrt zum Haus Nr. 17 ist auf dem Flurstück 89 der<br />

Einwender mit Deckblatt I nicht mehr vorgesehen, die Einwendung ist insoweit<br />

gegenstandslos geworden.<br />

Die Obstbaumreihe entlang der K 25 ist jedoch aus Gründen des Artenschutzes<br />

unverzichtbar und auch an dieser Stelle sinnvoll positioniert.<br />

Die A 33 führt u.a. zu einer Zerschneidung der gegebenen Biotopstrukturen und<br />

unterbricht in diesem Zusammenhang insbesondere die Flugkorridore verschiedener<br />

Fledermausarten zwischen den jeweils genutzten Teilhabitaten.<br />

Um Fledermäusen, aber auch anderen, bodengebundenen Tierarten zu ermöglichen,<br />

die A 33 gefahrlos zu queren, sind entlang der Trasse mehrere Grünbrücken<br />

vorgesehen, zu der die Tiere gezielt hingeführt werden müssen. Die<br />

Obstbaumreihe auf Flurstück 89 leitet insoweit direkt auf die Grünbrücke an der<br />

Stockkämper Straße zu und sorgt, zusammen mit anderen Maßnahmen dafür,<br />

die Wanderbewegungen an dieser Stelle mit geringem Gefahrenpotenzial zu<br />

konzentrieren.<br />

Gleiches gilt für die zwischen alter und neuer Führung der Stockkämper Straße<br />

nördlich und südlich der Trasse vorgesehenen Maßnahmen M/E 1.702 (Aufforstung),<br />

M/A 9.905 (Extensivgrünland) und M/G 18.703 (Anlage extensiven Grünlandes<br />

mit Gehölzpflanzungen als Leitstruktur).<br />

Der Umfang der Maßnahme wurde auf 1.350 m 2 verringert. Die Einwender zeigen<br />

sich im Deckblattverfahren dennoch nicht mit der Maßnahme einverstanden<br />

und verweisen auf die unwirtschaftliche Restgröße des Flurstücks.<br />

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