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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Demzufolge kann auch eine Ausbauvariante B 68 nicht als anderweitige zufrie-<br />

denstellende Lösung im Sinne des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL umschrieben werden.<br />

Auch die von den Naturschutzverbänden thematisierte modifizierte Nordvariante<br />

V 37 kann keine Alternative im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG darstel-<br />

len, weil sie gravierende Auswirkungen für die Trinkwasserversorgung der Stadt<br />

Halle und für deren städtebauliche Belange hervorrufen würde. Die hier not-<br />

wendige Tunnellage im Bereich des Wohngebietes Schlammpatt ist nach dem<br />

Gutachten des Büros Schmidt und Partner von November 2002 „Hydrogeologi-<br />

sche Detailuntersuchungen zur Bewertung der Trassenvariante Nord unter Be-<br />

rücksichtigung der Variantenbewertung unterschiedlicher Tieflagen“ faktisch<br />

nicht umsetzbar.<br />

Letztlich kann auch die V 11, und zwar gerade aus Gründen des Habitatschut-<br />

zes, nicht als zumutbare Alternative gewertet werden. Zum einen würde mit der<br />

V 11 das FFH-Gebiet 301 „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“ auf<br />

einer Länge von 100 m gequert und damit beeinträchtigt. Zum anderen, und<br />

dies ist entscheidend, würden die Funktionsbeziehungen zwischen dem FFH-<br />

Gebiet 301 und dem FFH-Gebiet 303 „Tatenhauser Wald“ unterbrochen und<br />

damit eine Trennwirkung entstehen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

beider FFH-Gebiete führen würde. Insoweit hat bereits das Bundesverwal-<br />

tungsgericht in seiner Entscheidung zum A 33-Abschnitt 6 ausgeführt: „Auch die<br />

optimierte Südtrasse (in diesem Planfeststellungsabschnitt die V 11, Anm. des<br />

Verfassers) vermeidet nicht von vornherein die Beeinträchtigung von FFH-<br />

Gebieten. Sie verläuft im Folgeabschnitt 7.1 zwischen einzelnen Teilen des<br />

FFH-Gebiets "Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch", mehrere Kilome-<br />

ter am Rande einzelner Teilflächen sowie möglicherweise - je nach Feintrassie-<br />

rung - ein kurzes Stück durch eine der Teilflächen. Eine erhebliche Beeinträch-<br />

tigung des genannten Gebiets mindestens unter dem Aspekt entsprechender<br />

Trenn- und Zerschneidungswirkungen kann daher auch durch die von den Klä-<br />

gern vorgelegte und als "FFH-Vorprüfung" bezeichnete Untersuchung nicht<br />

ausgeschlossen werden. Auch diese geht vielmehr davon aus, dass jedenfalls<br />

eine Beeinträchtigung der Wechselbeziehungen zwischen den Teilflächen und<br />

zum FFH-Gebiet "Tatenhauser Wald" möglich ist. Dessen Beeinträchtigung<br />

durch die planfestgestellte Trasse (bei deren Weiterführung im Abschnitt 7.1) ist<br />

dagegen durch die zwischenzeitlich erfolgten Umplanungen, die die Kläger nicht<br />

berücksichtigen, deutlich reduziert worden“ (BVerwG, Urteil vom 12. August<br />

2009, 9 A 64.07, juris Rn. 125).<br />

Überdies kann die V 11 auch aus Gründen des Grundwasserschutzes, der hö-<br />

heren städtebaulichen Unzuträglichkeiten und vor allem wegen der geringeren<br />

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