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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Wie allerdings bereits in Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses dargelegt, kön-<br />

nen Beeinträchtigungen für zwei potenzielle Brutbäume nördlich von Schloss<br />

Tatenhausen sowie bei weiteren potenziellen Brutbäume westlich der L 782<br />

durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Begründung wird<br />

auf die Ausführungen in Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Ferner müssen die Bereiche im FFH-Lebensraumtyps "Alter bodensaurer Ei-<br />

chenwald" als nicht entwickelbar für Heldbock-Brutbäume bezeichnet werden.<br />

Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführungen in Kapitel B 6.3.3.4 die-<br />

ses Beschlusses verwiesen.<br />

Nach alledem sind für den Heldbock keine erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />

erwarten.<br />

6.4.3.8 FFH-RL Anhang II-Art Bechsteinfledermaus<br />

Auch bei der Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet Tatenhauser Wald sind keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten. Das im Stan-<br />

dard-Datenbogen normierte Schutzziel für die Bechsteinfledermaus, der Erhalt<br />

einer großen, landesweit bedeutsamen Wochenstubenkolonie der Bechsteinfle-<br />

dermaus mit ihrem Quartierverbundsystem, wird durch die planfestgestellte<br />

Straßenbaumaßnahme nicht in Frage gestellt.<br />

Wie zuvor ausgeführt, habe ich alle hier unter dem Gesichtspunkt des Habitat-<br />

schutzes zu prüfenden Arten bereits im Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses<br />

bei den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen intensiv betrachtet. Diese<br />

Prüfung hat ergeben, dass bei der Bechsteinfledermaus im Tatenhauser Wald<br />

keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden. Die dortigen Er-<br />

gebnisse können auch auf die habitatschutzrechtliche Prüfung übertragen wer-<br />

den. Zusammenfassend stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers führen zunächst grundsätzlich zu Recht an,<br />

dass das Koloniezentrum der Bechsteinfledermauspopulation, die maßgebend<br />

für die Ausweisung des FFH-Gebietes war, sich in einem Abstand von 600 m<br />

südlich der Trassenführung der A 33 befindet und insoweit keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erkennen sind. Im Einzelnen:<br />

Wochenstubenquartiere der Bechsteinfledermaus sind im Umfeld der Trasse<br />

nicht zu erkennen und können mithin auch nicht beeinträchtigt werden. Zwar<br />

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