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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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tischen biogeographischen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Er-<br />

haltungszustand auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet in Waldbereichen, vor allem Pappel- und Au-<br />

enwälder im Tatenhauser Wald und östlich der L 782 vor.<br />

Da der Kleinspecht im Bereich des FFH-Gebietes "Tatenhauser Wald bei Halle"<br />

als charakteristische Art eines FFH-Lebensraumtyps benannt ist, hat der<br />

Vorhabenträger die Beeinträchtigungen der Vorkommen im Tatenhauser Wald<br />

westlich der L 782 im Rahmen der FFH-VP 2009 zum Vorhaben behandelt<br />

(Landschaft und Siedlung). Die Beeinträchtigungen des Kleinspechtes im Ta-<br />

tenhauser Wald können dabei folgendermaßen beschrieben werden: Vom<br />

Kleinspecht befindet sich ein trassennahes Revier im Bereich eines Pappelwal-<br />

des und angrenzenden Erlen-Eschenwaldes am Laibach direkt südlich der<br />

Trasse (Minimalabstand < 100 m). Die von der Art zur Anlage von Bruthöhlen<br />

genutzten Pappelbestände selber werden nicht beansprucht. Gleichzeitig bleibt<br />

der funktionale Zusammenhang zu den Habitaten im FFH-Gebiet im Süden (Er-<br />

len-Eschenwälder und weitere Pappelwälder) sowie weiteren Brutvorkommen<br />

im FFH-Gebiet gemäß den Kartierungen von 1999 (Biologische Station Biele-<br />

feld/Gütersloh 1999) erhalten. Entsprechende Habitate des Kleinspechts (Au-<br />

wälder) nördlich der Trasse kommen innerhalb des FFH-Gebietes nicht vor.<br />

Störungen des Vorkommens am Laibach können nach den Feststellungen des<br />

Vorhabenträgers während der Bauzeit nicht vollständig ausgeschlossen wer-<br />

den. Allerdings müssen diese durch die vorgesehene sichtdichte Abzäunung<br />

des Baubereiches und die Beschränkung des Baufeldes auf den Trassenbe-<br />

reich (M 1.3, M 1.4) als weitgehend minimiert eingestuft werden. Damit kann<br />

das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht als erfüllt angesehen<br />

werden.<br />

Im Hinblick auf grundsätzliche Randeffekte werden in Bezug auf den Klein-<br />

specht von Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für<br />

Landschaftsökologie, April 2010, Effektdistanzen, d.h. Abstände von der Tras-<br />

se, bis zu denen eine maximale Wirkung einer Straße als Summe von Randef-<br />

fekten zu erwarten ist, von 200 m genannt. Entsprechend der zu erwartenden<br />

Verkehrsbelastung ist von einer Abnahme der Habitateignung bis 100 m von<br />

80%, von 100 m bis 200 m von 30% auszugehen. Dabei bezieht sich die Ein-<br />

schränkung der Nutzbarkeit beim Kleinspecht als Art mit schwacher Lärmemp-<br />

findlichkeit lediglich auf die Funktion als Bruthabitat. Unter Berücksichtigung<br />

dieser Bewertungsgrundlage ist ein Verlust des Brutvorkommens in diesem Be-<br />

reich nicht auszuschließen. Der Vorhabenträger kann aber nachvollziehbar dar-<br />

legen, dass unter Berücksichtigung der Umstände, dass der Kleinspecht seine<br />

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