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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Fledermäuse Grünlandkomplex östlich „Gottensträter“<br />

Im Grünlandkomplex östlich „Gottensträter“ (Bau-km 49+300 bis 49+450) wur-<br />

den die Arten Großer Abendsegler, Fransenfledermaus und Zwergfledermaus<br />

nachgewiesen.<br />

Der Vorhabenträger kommt hier selbst zu der Einschätzung, dass aufgrund der<br />

vollständigen Umgestaltung des Funktionsraumes am Künsebecker Bach und<br />

durch den Verlust der Leitstrukturen die bestehenden lokalen Funktionen verlo-<br />

ren gehen und eine Umorientierung der Fledermäuse erfolgt. Erhebliche Beein-<br />

trächtigungen sind dennoch nicht zu erwarten:<br />

Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG kann nicht als erfüllt<br />

angesehen werden, da mit diesem Planfeststellungsbeschluss auf der nordöst-<br />

lichen und südwestlichen Seite der Trasse eine Lärmschutzwall /-wand-<br />

Kombination mit einer Höhe von 4,0 m als Vermeidungsmaßnahme festgelegt<br />

ist. Diese Maßnahme entspricht den Anforderungen nach FGSV (2008) und<br />

schirmt das Regenrückhaltebecken (Attraktivität als Jagdhabitat) von der Tras-<br />

se ab.<br />

Problematisch erscheint indes, dass die Unterführung des Künsebecker Baches<br />

(BW 7) mit einer Lichten Höhe von 1,5 m bei einer Lichten Weite von 8 m nicht<br />

die nach dem derzeitigen Stand der Konventionsbildung genannte Sollhöhe für<br />

Querungshilfen erfüllt. Für Fließgewässerdurchlässe wird eine lichte Höhe von<br />

mehr oder gleich 3 m über dem Mittelwasserstand und eine lichte Weite von<br />

mehr oder gleich 4 m empfohlen (Seite 46 des Merkblattes zur Anlage von Que-<br />

rungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen<br />

(MAQ)). Die Gutachter des Vorhabenträgers (FÖA Landschaftsplanung) weisen<br />

aber zu Recht darauf hin, dass die in der FGSV (2008) angeführten Maße zur<br />

Bauwerksdimensionierung vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlosse-<br />

nen Konsensbildung lediglich einen Orientierungswert (keinen Richtwert) dar-<br />

stellen, von dem in begründeten Fällen abgewichen werden kann (vgl. auch<br />

Seite 6 des Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Ver-<br />

netzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ)). Vorliegend konnte das Büro<br />

FÖA Landschaftsplanung, vor allem aufgrund eigener Erfahrungswerte, nach-<br />

vollziehbar darlegen, dass die diesbezüglich nicht anspruchsvollen Arten<br />

Zwerg- und Fransenfledermaus die Unterführung nutzen werden.<br />

Zur Optimierung der Lenkungsfunktion werden aber mit diesem Planfeststel-<br />

lungsbeschluss zum Teil zeitlich vorauslaufende und örtlich gebunden Maß-<br />

nahmen für eine Durchgängigkeit der Gehölzstrukturen und eine Anbindung an<br />

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