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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Das aktuelle Kartierergebnis der Revierkartierung von 2010 unterstützt die be-<br />

reits im Artenschutzbeitrag vom 14.12.2009, Teil A (Deckblatt I), getroffene Aus-<br />

sage, dass es sich bei den Nachweisen im Trassennahbereich in Höhe des<br />

Wasserwerkes nicht um ein regelmäßiges Brutvorkommen handelt (Arten-<br />

schutzbeitrag, S. 10). Die Gutachter des Vorhabenträgers weisen hier zu Recht<br />

darauf hin, dass weder im Rahmen der Kartierungen in 2000 von Gerken, B.,<br />

Kobialka, H., Mertens, D. & Cassel, U. : Ökologisches Fachgutachten zum Ge-<br />

samtwaldkomplex "Tatenhauser Wald" unter besonderer Berücksichtigung der<br />

FFH-Richtlinie, Gutachten im Auftrag der Stiftung für die Natur Ravensberg,<br />

noch 2004 oder 2010 hier Reviere der Art festgestellt wurden. Das aktuell in<br />

2010 nachgewiesene Revierzentrum befindet sich in einem Trassenabstand<br />

von ca. 300 m und damit außerhalb des Einwirkungsbereiches der Trasse (Ef-<br />

fektdistanz nach Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut<br />

für Landschaftsökologie, April 2010, für den Waldlaubsänger = 200 m). Insoweit<br />

können die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht verwirklicht werden.<br />

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass Nachweis- oder Bewer-<br />

tungsdefizite hinsichtlich der Bestandserfassung 2004 und der Konfliktanalyse<br />

im Artenschutzbeitrag aus 2009 in Bezug auf den Waldlaubsänger nicht zu er-<br />

kennen sind.<br />

Waldohreule:<br />

Nachweise der Waldohreule im Umfeld der Trasse der A 33/7.1 erfolgten durch<br />

den Vorhabenträger im Rahmen der Kartierungen 2010 für den Waldbereich bei<br />

Stockkämpen und den Waldbereich östlich der L 782, südlich des Wasserwer-<br />

kes. Aus den Nachweisen ist zwar nicht die exakte Lage der Revierzentren ab-<br />

leitbar, aber ein Brutvorkommen innerhalb der jeweiligen Waldbereiche zu er-<br />

warten.<br />

Während sich das Vorkommen bei Stockkämpen abseits der A 33-Trasse be-<br />

findet, erfolgte der Nachweis in Höhe des Wasserwerkes im näheren Trassen-<br />

umfeld (ca. 100 m östlich).<br />

Insgesamt kommt der Vorhabenträger zu der Einschätzung, dass aus dem Ein-<br />

zelnachweis der Waldohreule im Trassenumfeld in einem Untersuchungsjahr,<br />

unter Berücksichtigung der Habitatgröße (bis ca. 100 ha) und Flexibilität in der<br />

Brutplatzwahl, keine Nachweis- oder Bewertungsdefizite hinsichtlich der Be-<br />

standserfassung 2004 und der Konfliktanalyse im Artenschutzbeitrag vom<br />

14.12.2009, Teil A (Deckblatt I), mit Relevanz für die artenschutzrechtliche Be-<br />

wertung ableitbar sind.<br />

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