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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Das Vorhaben als solches wird ausdrücklich nicht in Frage gestellt.<br />

Auch hier gilt, dass teilweise landschaftspflegerische Maßnahmen des Planfest-<br />

stellungsabschnitts 6 betroffen sind, die insofern in diesem Planfeststellungsbe-<br />

schluss keiner Änderung zugeführt werden können; andere Details sind mit<br />

Deckblatt I dieses Planfeststellungsverfahrens entfallen oder (z.B. Vorflutver-<br />

hältnisse) über die vorgesehene Planung (hier: wassertechnischer Entwurf) be-<br />

rücksichtigt. Soweit der Vorhabenträger Vorschläge abgelehnt hat, betraf dies<br />

insbesondere solche zur Umgestaltung oder auch zur Ausweitung des Wege-<br />

netzes sowie zur Veränderung landschaftspflegerischer Maßnahmen dahinge-<br />

hend, deren Zuschnitt nicht die bestehenden Flurstücksgrenzen zugrunde zu<br />

legen.<br />

Die mit Deckblatt I eingetretenen Änderungen des Landschaftspflegerischen<br />

Konzepts werden vom Dezernat 33 insoweit begrüßt, als landschaftspflegeri-<br />

sche Maßnahmen <strong>–</strong> wie gefordert <strong>–</strong> entfallen sind. Nicht berücksichtigte Beden-<br />

ken der ursprünglichen Stellungnahme werden aufrecht erhalten und die aus<br />

Sicht des Dezernats 33 problematischen Bestandteile des Landschaftspflegeri-<br />

schen Begleitplans einschließlich jeweiliger Änderungsvorschläge aufgezeigt.<br />

Die Notwendigkeit landschaftspflegerischer Maßnahmen, ihre sinnhafte Platzie-<br />

rung und der optimale Zuschnitt sowie Ablauf, Möglichkeiten und Grenzen eines<br />

Bodenordnungsverfahrens wurden auch in der Generalerörterung eingehend<br />

diskutiert. Insoweit wird auf das Wortprotokoll, Seite 325 ff., verwiesen.<br />

Über die Fachbehörden hinaus haben sich auch zahlreiche direkt betroffene<br />

Landwirte mit Einwendungen gegen die Straßenbaumaßnahme gewandt. Ne-<br />

ben der grundsätzlichen Kritik an der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher<br />

Flächen, den daraus folgenden weiteren Beeinträchtigungen, wie An- und<br />

Durchschneidungsschäden sowie etwaige Umwegen, befürchten die Landwirte<br />

Beeinträchtigungen auch angrenzender Flächen durch Bepflanzungen und Ver-<br />

änderungen der Drainagesysteme. Die Landwirte fordern, teilweise in Anspruch<br />

genommene Flurstücke in Gänze zu übernehmen, vielfach verbunden mit der<br />

Forderung nach entsprechendem Ersatzland. Ferner wird in einigen Fällen eine<br />

Existenzgefährdung geltend gemacht.<br />

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