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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Fledermäuse Umgebung Schloss Holtfeld<br />

Im nördlichen Ausläufer des Waldgebietes um Schloss Holtfeld, an der Neuen<br />

Hessel nahe der Oberen Mühle und dem Teich nördlich von Schloss Holtfeld<br />

wurden die Arten Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus,<br />

Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Langohr, Wasserfledermaus und<br />

Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />

In diesem Bereich zerschneidet die Trasse zwei Feldgehölzflächen und angren-<br />

zende Offenlandbereiche. Diese Flächeninanspruchnahme der Gehölzbestände<br />

bedeutet ein Verlust von 0,54 ha. Dies führt zu Beeinträchtigungen vor allem<br />

der Abendsegler-Arten, der Breitflügelfledermaus sowie der Zwergfledermaus,<br />

für die die Habitate in Verbindung mit der Quartierfunktion des Funktionsraumes<br />

besonders bedeutsam sind. Indes kann dem Vorhabenträger in der Auffassung<br />

gefolgt werden, dass diese Arten den lokalen Verlust durch Ausweichen in an-<br />

dere Habitate kompensieren. Damit ist das Beschädigungs- und Zerstörungs-<br />

verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Eine Beeinträchtigung von Wochenstubengesellschaften durch Individuenver-<br />

lust im Zuge der Bautätigkeit wird durch die Festlegung eines engen Zeitfens-<br />

ters für Baumfällarbeiten im Zeitraum zwischen Mitte September und Ende Ok-<br />

tober / Anfang November bzw. eine entsprechende bauvorauslaufende Unter-<br />

suchung in Frage kommender Gehölzbestände vermieden (s. Nebenbestim-<br />

mung A 7.5.2 sowie A 7.5.5 <strong>–</strong> 7.5.7), so dass das Tötungsverbot des § 44 Abs.<br />

1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht eingreift.<br />

Weitere mögliche Beeinträchtigungen durch Zerschneidungswirkungen können<br />

durch die Querungshilfe BW 29a (Überführung der A 33 durch eine Querungs-<br />

hilfe „Stockkämper Straße“ bei Bau-km 5+095,00 bis 5+015,00) vermieden<br />

werden.<br />

Ein Kollisionsrisiko kann durch die planfestgestellten Irritationsschutzwände<br />

vermieden werden. Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG<br />

ist hiernach nicht einschlägig.<br />

Fledermäuse Feldgehölze am Gasthof Brune und Stockkämper Straße<br />

In den Feldgehölzen am Gasthof Brune und an der Stockkämper Straße (Bau-<br />

km 4+850 bis 5+350) wurden die Arten Bartfledermaus, Breitflügelfledermaus,<br />

Fransenfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Großes Mausohr, Lang-<br />

ohr, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus nachgewiesen.<br />

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