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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Folgende Modifikationen hatte der Vorhabensträger bereits in der Gegenäußerung<br />

zugesagt und bekräftigt sie im Termin:<br />

1. Verzicht auf Anpflanzungen an der Ostseite der Gemeindestraße Im<br />

Hagen (Flurstück 169)<br />

2. Veränderung der Oberbodenlagerfläche auf den Flurstücken 169 und<br />

161 dahingehend, dass nur noch ein 25 m breiter Streifen entlang der A<br />

33 vorübergehend beansprucht wird.<br />

Zu Nummer 2 erklärt der Vorhabensträger ergänzend, der Pächter erhalte eine<br />

Entschädigung. Damit erklärt sich die Einwenderin einverstanden.<br />

Zufahrten<br />

Die Einwenderin führt hierzu aus, von der Straße Im Hagen aus führten drei<br />

verschiedene Zufahrten zu den drei unterschiedlichen Nutzungsbereichen des<br />

Flurstücks 169:<br />

1. Auf dem nördlichen Flurstücksteil werde ein Recyclinghof mit Annahme-<br />

und Umschlaghalle betrieben.<br />

2. Südlich davon sei ein neues Betriebsgrundstück der Fa. GEG errichtet<br />

worden, die einen sog. Entsorgungspunkt für den Nordteil des Kreises<br />

Gütersloh betreibe. Angefahren werde dieser Grundstücksteil sowohl<br />

von schweren LKW als auch von Privatfahrzeugen. Das Betriebsgelände<br />

solle nach Süden erweitert werden.<br />

3. Der südliche Teil des Flurstücks sei an einen Landwirt verpachtet. Er<br />

verfüge derzeit über eine eigene Zufahrt zu den Ländereien gegenüber<br />

der heutigen Einmündung der Gemeindestraße Dahlbreede in die Straße<br />

Im Hagen.<br />

In den Planunterlagen sei bisher nur eine Zufahrt zu dem nördlichsten Nutzungsteil<br />

(Nr. 1) vorgesehen.<br />

Der Vorhabensträger führt aus, das Problem sei die Höhenlage der Straße Im<br />

Hagen in Folge der Überführung über die A 33. An der Zufahrt Nr. 1 betrage die<br />

Höhenlage 0,8 m, an der Zufahrt Nr. 2 jedoch bereits 2,3 m, was eine 10 %ige<br />

Steigung der Zufahrt bei Anbindung an das Überführungsbauwerk nach sich<br />

ziehe. Dies ist für die Einwenderin angesichts der Nutzung auch durch schwere<br />

Die genannten Modifikationen sind mit Deckblatt I Gegenstand der Planung<br />

geworden.<br />

Die Verlegung des Überführungsbauwerks mit der Folge, dass der verlassene<br />

Straßenzug als Zufahrt zu allen drei Grundstücksteilen genutzt werden kann, ist<br />

mit Deckblatt I Gegenstand der Planung geworden. Die Einwendung ist damit in<br />

diesem Punkt erledigt.<br />

Der Pächter des landwirtschaftlich genutzten Grundstücksteils (Einwender B<br />

9.90) hat im Rahmen des Deckblattverfahrens gefordert, die zu dieser Teilfläche<br />

führende Zufahrt (BV-Nr. 636) auf eine Breite von 8,00 m zu verbreitern, da<br />

ihm wegen der veränderten Kurvenverhältnisse sonst ein Anfahren mit längeren<br />

Fahrzeugen nicht möglich sei. Dies hat der Vorhabenträger auf Nachfrage der<br />

Planfeststellungsbehörde zugesagt, er ist mit Nebenbestimmung A 7.1 an diese<br />

Zusage gebunden.<br />

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