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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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fledermaus, Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus und Lang-<br />

ohr nachgewiesen.<br />

Allerdings wurden in diesem Bereich keine Quartiere nachgewiesen, so dass<br />

das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht erfüllt wird.<br />

Der Vorhabenträger geht jedoch zu Recht davon aus, dass die Zwergfleder-<br />

maus durch die Inanspruchnahme ihres Jagdhabitates beeinträchtigt wird. Das<br />

als Jagdhabitat genutzte Feldgehölz wird auf einer Fläche von 0,39 ha über-<br />

baut.<br />

Den fachlichen Ausführungen der Gutachter des Vorhabenträgers kann jedoch<br />

gefolgt werden, dass durch die Aufforstung von bodenständigem Laubwald und<br />

Schaffung von Sukzessionsflächen zum östlichen Graben auf Acker und<br />

Feuchtgrünland mit Entfernung des Fichtenaufwuchses und Anlage einer Obst-<br />

wiese auf Intensivgrünland nördlich der Querungshilfe (BW 32a) Anlage von<br />

Obstwiesen (2 Teilflächen auf Acker südlich der Querungshilfe (BW 32a) ein<br />

kontinuierliches Angebot an Jagdhabitaten zum Auffangen von Jagdhabitatsver-<br />

lusten geschaffen wird. Damit kann das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot<br />

des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht eingreifen.<br />

Mit der Querungshilfe BW 32a (Überführung der A 33 mit einer Querungshilfe<br />

bei Bau-km 6+175,00 <strong>–</strong> 6+215,000 mit einer Breite von 40m) wird auch eine<br />

Kollisionsgefährdung vermieden, folglich ist das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Aktualisierung / Nachkartierung 2010 (Fledermäuse):<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1.4 dieses Beschlusses ausgeführt, hat der Vorha-<br />

benträger auf meinen Hinweis hin seine fledermauskundlichen Untersuchungen<br />

auf Aktualität hin überprüft. Diese Aktualisierung hat der Vorhabenträger im<br />

Jahre 2010 durch das Büro FÖA Landschaftsplanung vornehmen lassen. Die<br />

entsprechende Untersuchung datiert vom 13.01.2011 („Gutachterliche Stellung-<br />

nahme: Hinweise zum planerischen Umgang mit artenschutzrechtlich zu bewäl-<br />

tigenden Ergebnissen der Fledermaus-Kartierung Sommer 2010“, FÖA Land-<br />

schaftsplanung). Diese gutachterliche Stellungnahme habe ich am 18.01.2011<br />

dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW übersandt und ihnen gem.<br />

§ 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG NRW Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wo-<br />

chen zu dieser Ausarbeitung Stellung zu nehmen.<br />

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