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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Den so beschriebenen Landschaftsraum nutzt der Mensch zunächst als Wohn-<br />

und Lebensraum. Dabei werden geschlossene und mit bauplanerischer Einstu-<br />

fung versehene Siedlungsbereiche mit der Delbrügge-Siedlung am Schnatweg,<br />

dem südlichen Stadtgebiet Halles und der Siedlung Casum an der Hesseltei-<br />

cher Straße berührt.<br />

Im Übrigen aber ist der Landschaftsraum mit einer Streu- und Splitterbebauung<br />

überzogen. Dies umfasst zum einen landwirtschaftliche Hofstellen, zum ande-<br />

ren aber auch rein zu Wohnzwecken genutzte Gebäude, die vielfach aus land-<br />

wirtschaftlichen Hofstellen hervorgegangen sind. Den städtebaulichen Fachbei-<br />

trägen und Gutachten zur bebauten Umwelt im Rahmen des Variantenver-<br />

gleichs kann diesbezüglich entnommen werden, dass es sich um eine in Ost-<br />

westfalen typische Siedlungsstruktur mit einer zum Teil beachtlichen Tradition<br />

handelt. Ein großer Teil der noch heute vorzufindenden Strukturen blickt auf ei-<br />

ne über 100jährige Tradition zurück, nur wenige Standorte wurden vollständig<br />

aufgegeben.<br />

Daneben dient der gesamte Untersuchungsraum der menschlichen Erholung,<br />

insbesondere der sog. „sanften Erholung“ (Wandern, Radfahren, Reiten, Kultur-<br />

und Naturerlebnis). Dies gilt namentlich für die im Raum selbst lebenden Men-<br />

schen; darüber hinaus haben mindestens die bestgeeigneten Teilräume <strong>–</strong> z.B.<br />

die großen Wälder <strong>–</strong> eine Anziehungskraft als Erholungsgebiet über den örtli-<br />

chen Bedarf hinaus.<br />

In wirtschaftlicher Hinsicht nutzt der Mensch den Untersuchungsraum im We-<br />

sentlichen land- und forstwirtschaftlich. Nur vereinzelt finden sich gewerbliche<br />

Betriebe oder Versorgungseinrichtungen eingestreut (vgl. Bestand Land-<br />

schaftsbild/naturbezogene Erholung, Planunterlage 12.1.5). Eine Ballung ge-<br />

werblicher Nutzung findet sich lediglich außerhalb des Untersuchungsraumes<br />

im Siedlungsband an der B 68 (Ausnahme insoweit der große Betriebskomplex<br />

der Fa. Storck); gleiches gilt für Funktionsbereiche mit zentralörtlicher Bedeu-<br />

tung als städtebaulichen Kristallisationspunkten.<br />

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