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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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tes Betreten des Firmengeländes am Ruthebach wie bisher auf ihrem Grundstück<br />

zu verhindern. Eine etwaige Absperrung könne aus seiner Sicht auch am<br />

Fuß der Wallböschung erfolgen.<br />

Beeinträchtigungen während der Bauphase<br />

Die Vertreter der Einwenderin betonen, es sei von entscheidender Bedeutung,<br />

dass die Bautätigkeit an der A 33 zu keinerlei Störungen oder gar Unterbrechungen<br />

der betrieblichen Abläufe führe.<br />

Der Vorhabensträger erläutert, für die Errichtung des Brückenbauwerks Paulinenweg<br />

müssten Baufahrzeuge den Paulinenweg benutzen. Sobald die Brücke<br />

und die Anrampungen fertig gestellt seien, werde der Baustellenverkehr für die<br />

Trasse selbst vor Kopf, d.h. innerhalb des für die Trasse benötigten Streifens,<br />

abgewickelt. Für den Bau der Brücke und der Rampen werde eine Bauzeit von<br />

etwa einem Jahr kalkuliert; wenn die Rampen geschüttet werden, bedeute dies<br />

eine Vollsperrung des Paulinenweges in dem Bereich für ca. 3 Monate.<br />

Die Vertreter der Einwenderin stellen dar, täglich werde das Betriebsgelände<br />

von etwa 150 LKW angefahren. Die Fahrer seien teilweise gezwungen, entlang<br />

des Paulinenweges zu parken. Letztlich sei es allerdings eine öffentliche Straße,<br />

so dass die Nutzung auch durch Baufahrzeuge hingenommen werden müsse.<br />

Die Vollsperrung im Bereich der zu schüttenden Rampen berühre die Betriebsabläufe<br />

nicht.<br />

Auf Nachfrage erläutert der Vorhabensträger, das Forstgebäude der Einwenderin<br />

könne jederzeit über den Steinhausener Weg erreicht werden.<br />

Forstgebäude<br />

Das Forstgebäude muss letztlich der Trasse weichen. Die Vertreter der Einwenderin<br />

stellen dar, ein neuer Standort für dieses Gebäude sei bereits gefunden.<br />

Jedoch sei am alten Standort auch eine nicht überplante Scheune vorhanden,<br />

in der sich technisches Gerät zur forstlichen Bewirtschaftung befinde. Diese<br />

liege weit vom neuen Standort des Fortgebäudes entfernt. Es stelle sich die<br />

Frage, ob Forstgebäude und Scheune nicht als wirtschaftliche Einheit zu betrachten<br />

seien mit der Folge, dass der Vorhabensträger die gesamte Wirtschaftseinheit<br />

übernehmen und entschädigen müsse.<br />

Eine Mitbenutzung des Paulinenweges durch Baufahrzeuge während der Bauphase<br />

ist wegen des Überführungsbauwerks unumgänglich. Bzgl. etwaiger<br />

Beeinträchtigungen hieraus wird auf Kapitel B 7.11 verwiesen.<br />

Wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit der Inanspruchnahme von<br />

Grundeigentum der Einwenderin ist diese Frage in den Grunderwerbs- und<br />

Entschädigungsverhandlungen außerhalb der Planfeststellung zu regeln<br />

(BVerwG, Beschluss vom 24.08.2009, 9 B 32/09).<br />

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