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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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26 und des benachbarten Flurstücks eines anderen Eigentümers liegen bleiben.<br />

Er fordert eine Neuvermessung nach Abschluss der Arbeiten.<br />

Dies hatte der Vorhabenträger in der Gegenäußerung zugesagt. Er ist an diese<br />

Zusage über Nebenbestimmung A 7.1 gebunden.<br />

Restfläche Flurstück 134<br />

Nach BV-Nr. 522 hat der Vorhabenträger der Forderung des Einwenders entsprechend<br />

den Erwerb dieser Restfläche bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen<br />

und auf Antrag des heutigen Eigentümers zum Gegenstand der<br />

Planung gemacht.<br />

Alle Fragen des Erwerbs der Fläche und einer Übertragung des Eigentums an<br />

den Einwender sind in den Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen<br />

außerhalb der Planfeststellung zu entscheiden.<br />

Drainagen<br />

Mit Nebenbestimmung A 7.7.1 ist der Vorhabenträger verpflichtet, vorhandene<br />

Drainagen funktionstüchtig zu erhalten oder wieder herzustellen. Den Belangen<br />

des Einwenders wird damit Genüge getan.<br />

Deckblatt I<br />

Mit Deckblatt I kommt es zu einer weiteren Inanspruchnahme von Grundeigentum,<br />

jetzt der Tochter des Einwenders als neuer Eigentümerin. Im Umfang von<br />

7.850 m 2 soll das Flurstück 16 in der Flur 53 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

dauerhaft beschränkt werden.<br />

In Ihrer Einwendung verweist die Einwenderin zunächst auf die von ihrem Vater<br />

auf die Auslegung der ursprünglichen Planunterlagen erhobenen Einwendungen<br />

und die darin angesprochenen Aspekte einer Beeinträchtigung des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes durch Flächenentzug und weitere Nebenschäden.<br />

Ebenfalls wird die Forderung nach Ersatzland bekräftigt. Diesbezüglich wird auf<br />

die vorstehenden Ausführungen verwiesen.<br />

Die Inanspruchnahme des Flurstücks 16 selbst ist unverzichtbar. Die Einwendung<br />

wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Auch die auf diesem Flurstück vorgesehenen Maßnahmen dienen letztlich der<br />

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