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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Störungsanzeigern begünstigen, möglicherweise Einfluss auf die Naturverjün-<br />

gung nehmen, die Bodenchemie und Bodenbiologie stören etc.<br />

Die Stabilität des Lebensraumtyps und damit der Erhaltungszustand vorhande-<br />

ner Lebensraumtypen kann mithin nachteilig beeinflusst werden, selbst wenn<br />

die Wirkung des Stickstoffeintrags nicht notwendigerweise den langfristigen<br />

Wegfall des Lebensraumtyps oder einzelner Bestände zur Folge hat. Nach dem<br />

derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann aber nicht ausgeschlos-<br />

sen werden, dass Belastungen, die einen bestimmten Umfang annehmen (dazu<br />

unten mehr) eine schrittweise Degradation herbeiführen.<br />

Insofern ist es <strong>–</strong> im Falle eines Neubaus einer Straße und damit einer Emissi-<br />

onsquelle <strong>–</strong> zwingender Bestandteil einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, die Fol-<br />

gen des straßenbürtigen Stickstoffeintrags zu ermitteln und zu bewerten.<br />

Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Methodenanwendung bei der Beschreibung<br />

und Bewertung von Stickstoffdepositionen mittlerweile ein Grundkonsens dar-<br />

über, dass hierfür das Modell der sog. Critical Loads (im Weiteren: CL) anzu-<br />

wenden ist (Stüer, Anmerkungen zu BVerwG, B. v. 10.11.2009 in DVBl. 2010,<br />

Heft 3 mit Verweis auf UNECE, International Cooperative Programme (ICP) on<br />

Effects of Air Pollution on Natural Vegetation an Crops). Das Bundesverwal-<br />

tungsgericht führt hierzu aus:<br />

„Kommt es für die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung darauf an, ob diese dem<br />

Erhaltungsziel zuwiderläuft, so ist grundsätzlich jede Überschreitung eines Wer-<br />

tes, der die Grenze der nach naturschutzfachlicher Einschätzung für das Erhal-<br />

tungsziel unbedenklichen Auswirkungen bestimmter Art markiert, als erheblich<br />

anzusehen. Critical Loads sind als naturwissenschaftlich begründete Belas-<br />

tungsgrenzen in diesem Sinne zu verstehen; sie sollen die Gewähr dafür bieten,<br />

dass an dem Schutzgut auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte<br />

auftreten.“<br />

(BVerwG, Beschluss vom 10. November 2009, 9 B 28.09, juris Rn. 6)<br />

„In Anbetracht der Unsicherheiten, denen die Beurteilung der durch ein Projekt<br />

für habitatrechtlich geschützte Lebensräume hervorgerufenen Stickstoffbelas-<br />

tungen unterliegt, ist gegen die Verwendung dieses Konzeptes nichts einzu-<br />

wenden.“<br />

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